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BEMESSUNGSGRUNDLAGE

Was bedeutet Bemessungsgrundlage?

Wann immer verbindliche Zahlen errechnet werden sollen, bedarf es dafür einer Bemessungsgrundlage. Dies trifft in Fragen der Steuer ebenso zu, wie in Versicherungsangelegenheiten. Was sich in Steuerfragen noch relativ einfach präsentiert, ist im Falle einer Versicherung meist etwas komplizierter. So bilden zum Beispiel der Hubraum die Bemessungsgrundlage der KfZ-Steuer, das Einkommen die der Einkommenssteuer und der Produktpreis ist die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer. In Versicherungsangelegenheiten ist dies nicht immer ganz so einfach, denn hier hat es der Mathematiker weniger mit individuellen Zahlen wie im Beispiel der Einkommenssteuer, sondern vielmehr mit statistischen Werten zu tun.

So bildet beispielsweise eine Statistik die Bemessungsgrundlage für die Lebensversicherung. Diese enthält Aussagen über die zu erwartende Lebensdauer einer ganzen Generation. Eine solche Statistik wird als Sterbetafel bezeichnet und ist nur ein Beispiel für eine ganze Reihe derartiger Tafeln, die sich mit ganz unterschiedlichen Themen befassen.

Meist sind es gleich mehrere solcher Statistiken, welche die Bemessungsgrundlage für eine Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung bilden. Das Produkt selbst bestimmt, welche Statistiken zur Beitragserrechnung herangezogen werden müssen.

So lassen sich auch in der Versicherungswirtschaft Bemessungsgrundlagen finden, die sich an einem einzelnen Objekt festmachen lassen. Die Bemessungsgrundlage für eine Wohngebäudeversicherung ergibt sich zum Beispiel aus dem ortsüblichen Neubauwert des Objektes, als Bemessungsgrundlage einer (gesetzlichen) Krankenversicherung dient in erster Linie das individuelle Einkommen des Versicherungsnehmers.

Mit Bemessungsgrundlage wird in mathematischen Modellen, wie sie in der Versicherungswirtschaft Verwendung finden, also immer das Factum bezeichnet, welches der Rechnung ihren Ausgangswert gibt. Je nach Produkt und Leistung können ganz verschiedene Gegenstände als Grundlage dienen. Welcher Gegenstand als Berechnungsgrundlage einer Versicherung dient, ist in der Verbraucherinformation, die der Versicherer immer bereitstellen sollte, festgehalten und kann dort von jedem nachgelesen werden.

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