Was viele Menschen vielleicht noch nicht wissen, sei hier schon mal im Voraus gesagt: ja, man kann seine Lebensversicherung verkaufen.
Ursprünglich ist eine Lebensversicherung dafür gedacht, seine Familienangehörigen im Falle eines vorzeitigen Ablebens steuerfrei finanziell abzusichern, oder auch eine zusätzliche Altersvorsorge zu sein. Dieser Zweck hat sich aber in den letzten Jahren leider sehr verfremdet, denn eine Lebensversicherung ist seit längerer Zeit nicht mehr steuerfrei und deshalb auch nicht mehr bedingungslos als Kapitalanlage geeignet. Vor allem dann nicht, wenn der Versicherte plötzlich arbeitslos wird und in finanziellen Zahlungsschwierigkeiten gerät. In diesem Fall ist die Verlockung oder auch der Zwang sehr groß, seine Lebensversicherung zu kündigen oder zu verkaufen. Laut Statistik, werden heute schon über die Hälfte aller abgeschlossenen Lebensversicherungen, noch vor dem regulären Ablauf gekündigt oder auch verkauft.
Wer aber seine Lebensversicherung an das Versicherungsunternehmen verkaufen will, sollte unbedingt beachten, dass hier je nach Zeitpunkt und Versicherungs-internen Regeln der Rückkaufwert mitunter sehr gering ist. Zudem kann es im ungünstigsten Fall passieren, dass der Versicherte überhaupt nichts mehr zurück bekommt, denn es wird nur der Wert zurück bezahlt, der nach Abzug von Provision und Kosten für Verwaltung und Risiko übrig bleibt. Dieser Fall kann dann eintreten, wenn der Vertrag noch sehr jung ist.
Deshalb gibt es auch immer mehr professionelle und seriöse Käufer von Lebensversicherungen. Einige der größten etablierten Aufkäufer sind zum Beispiel Policendirekt, Live Bond und Cash Life. Diese Aufkäufer (auch Policenhändler) bezahlen dem Versicherungsnehmer teilweise bis zu 15 Prozent mehr, als das was das Versicherungsunternehmen zahlen würde. Bevor man aber seine Versicherung an einen Policenhändler verkaufen, sollte das vorher mit seinem Versicherungsunternehmen abgeklärt werden, da immer gewisse Mindestvoraussetzungen hierfür vorhanden sein müssen. Wenn der Verkäufer es wünscht und der Käufer damit einverstanden ist, kann der Verkauf auch über eine Treuhand erfolgen. Aber auch bei solch einem Versicherungsverkauf gilt, Vorsicht vor schwarzen Schafen und stets Vergleiche und Bewertungen einholen.
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