Mit der Victoria Lebensversicherung ist man immer gut versichert, sie bietet für jede Lebenssituation und jeden Anspruch die entsprechende Versicherung.
Die Victoria bietet verschiedene Formen der Lebensversicherungen an: Die Kapitallebensversicherung, die Risikolebensversicherung, eine Sterbegeldversicherung, eine Ausbildungsversicherung, kombiniert mit einer Form der Lebensversicherung und auch die Lebensversicherung zur Immoblilienfinanzierung.
Im Einzelnen: Die Kapitallebensversicherung der Victoria bietet doppelte Vorsorge. Einerseits funktioniert sie als Altersvorsorge, denn durch die Versicherungsprämien wird Kapital aufgebaut, das dann mit dem Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt wird. Gleichzeitig werden aber auch die Angehörigen für den Fall abgesichert, dass der Versicherungsinhaber verstirbt. Dies macht die kapitalbildende Versicherung ideal für Familien. Die Risikolebensversicherung ist auch für jeden wichtig, der Angehörige absichern möchte; allerdings wird dabei nichts für die eigene Altersvorsorge getan. Es ist also eine reine finanzielle Absicherung für die Angehörigen. Die Victoria bietet dabei eine Besonderheit: Günstigere Prämien für Nichtraucher. Mit einer Risikolebensversicherung lassen sich oft auch Kreditgeber die Rückzahlungen ihrer Darlehen absichern, für den Fall, dass der Kreditnehmer verstirbt, kann es sonst zu Problemen bei der Rückzahlung kommen.
Die Ausbildungsversicherung kommt den Kindern zugute. Die Prämien werden auf ein Konto eingezahlt, das später genutzt wird, um beispielsweise ein Studium oder gar den MBA als Aufbaustudium finanzieren zu können.
Die Sterbegeldversicherung ist relativ neu, ausgelöst dadurch, dass die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr zahlen. Es ist keine klassische Lebensversicherung und doch eine finanzielle Absicherung der Angehörigen, die dadurch nicht in Gefahr geraten, durch die Sterbekosten finanzielle Probleme zu bekommen.
Die Immobilienfinanzierung über die Lebensversicherung ist im Prinzip die Absicherung der Restschuldfinanzierung im Todesfalle, so dass das Darlehen getilgt wird und die Angehörigen das Haus halten können.
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