Die Cosmos Versicherung bietet drei verschiedene Formen der Lebensversicherung. Die Risiko-Lebensversicherung sichert die Hinterbliebenen des Versicherten in dessen Todesfall finanziell ab. Empfohlen wird diese Versicherungsvariante insbesondere für Paare und junge Familien. Vor allem unverheirateten Paaren, wie auch Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften wird eine gegenseitige Versicherung angeraten, da nur auf diese Weise eine Hinterbliebenen-Vorsorge gewährleistet werden kann. Darüber hinaus ist die Risiko-Lebensversicherung für junge Familien mit Kindern geeignet, die in der Regel in jungen Jahren noch nicht vermögend sind und somit abgesichert sind, wenn ein Elternteil ums Leben kommt. Die Laufzeit und die Höhe der Versicherung können jeweils vom Versicherungsnehmer flexibel festegelegt werden. Empfohlen wird eine Absicherungssumme in dreifacher Höhe des jährlichen Bruttoeinkommens bei kinderlosen Familien, sowie in fünffacher Höhe bei Familien mit Kindern.
Die flexible Risiko-Lebensversicherung wendet sich insbesondere an Personen, die ihre finanziellen Verbindlichkeiten sichern möchten. Hierzu gehören vor allem Kredite mit kontinuierlicher Tilgung. Die Höhe der Versicherungssumme reduziert sich dabei jeweils proportional zur Tilgung des Kredites. Der Versicherungsplan wird detailliert mit dem Tilgungsverlauf des Kredites abgestimmt. Im Todesfall des Versicherungsnehmers garantiert die Risiko-Lebensversicherung eine Weiterführung der Rückzahlung der Kreditraten.
Die Kapital-Lebensversicherung wendet sich an jene, die den Schutz von Hinterbliebenen mit einer Altersvorsorge kombinieren wollen. Die Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall ist hier ebenso geregelt, wie bei der klassischen Risiko-Lebensversicherung. Im Bereich der Altersvorsorge wird zu einem flexibel wählbaren Zeitpunkt (jedoch erst nach vollendetem 60. Lebensjahr und nach mindestens zwölfjähriger vertraglicher Laufzeit) die Versicherungssumme in der Höhe ausbezahlt, die bei Vertragsschließung vom Versicherungsnehmer festgelegt wurde. Darüber hinaus werden Überschussanteile ausbezahlt, die im Verlauf der Laufzeit des Vertrages erwirtschaftet wurden. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen 60% der vertraglichen Versicherungssumme. Die Kapital-Lebensversicherung kann auch während der Laufzeit jederzeit hinsichtlich der Versicherungssumme geändert werden. Ebenso ist ein vorübergehendes Ruhen der Zahlungen möglich, sowie Teilauszahlungen während der letzten fünf Jahre der Laufzeit.
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