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FÜR WELCHE LEISTUNGEN ZUSATZVERSICHERN?

Wichtig ist vor allem der Zahnbereich

Grundsätzlich kann man behaupten, dass die gesetzlich Versicherten von den Leistungen her oftmals schlechter gestellt sind, als diejenigen Personen, die privat krankenversichert sind. Dennoch gibt es auch für den gesetzlich Versicherten eine Möglichkeit, diese "Diskrepanz" auszugleichen, nämlich durch den Abschluss einer o. mehrerer Krankenzusatzversicherungen.

Es gibt inzwischen ein breites Angebot von verschiedenen Krankenzusatzversicherungen, die der Kunde in Ergänzung und Leistungserweiterung zur gesetzlichen Krankenversicherung nutzen kann. Zu den häufig genutzten und auch sinnvollen Arten von Krankenzusatzversicherungen gehören zum Beispiel die Zahnzusatzversicherung, die Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen, die Zusatzversicherung für den Ersatz von Seh- und Hörhilfen, sowie die Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung.

Die wichtigste Krankenzusatzversicherung, die im Grunde heute jeder Bürger haben sollte, ist die Zahnzusatzversicherung. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen je nach Vollständigkeit des Bonusheftes des Patienten nur noch 50 bis 65 Prozent der Kosten für Zahnersatz und die damit zusammen hängende Behandlung übernehmen, bleibt der Versicherte oftmals auf einem Eigenanteil von vielen hundert Euro "sitzen". Durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherungen kann diese Lücke fast vollständig geschlossen werden. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt hier den Differenzbetrag zwischen der in Rechnung gestellten Leistung und dem Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung nahezu vollständig oder zumindest zu 90 Prozent. Somit trägt der Versicherte in der Regel nur noch einen Eigenanteil von maximal 10 Prozent.

Die Krankenzusatzversicherungen im Bereich der stationären Behandlung bietet vor allem die Leistung, dass man wie ein Privatpatient im Krankenhaus behandelt wird. Das bedeutet zum Beispiel die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer, sowie oftmals auch die Behandlung durch den zuständigen Chefarzt.

Die Zusatzversicherung für Seh- und Hörhilfen übernimmt die Kosten der anzuschaffenden "Hilfsmittel" bis zu einem Maximalbetrag von in der Regel 500 Euro, während die gesetzliche Krankenversicherung lediglich einen kaum erwähnenswerten Beitrag von 10 Euro für Brillen und sonstige Sehhilfen leistet.

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