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AMBULANTE ZUSATZVERSICHERUNG

Zusatzversicherungen für einzelne Fachärzte

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) haben ihre Leistungskataloge immer stärker eingeschränkt und Leistungen, die früher selbstverständlich waren, werden heute nicht oder nur noch unzureichend erbracht. Das öffnet natürlich den Markt für die ambulanten Zusatzversicherungen. Um die Prämien sozusagen im Haus zu behalten, sind viele gesetzliche Krankenkassen inzwischen dazu übergegangen, ihren Versicherten eigene, kostenpflichtige Zusatztarife anzubieten. Diese sind in der Regel auch etwas preiswerter als die Angebote der privaten Versicherungswirtschaft. Andere Krankenkassen haben Kooperationsverträge mit privaten Versicherern und bieten den eigenen Versicherten diese Leistungen an.

Aber welche ambulante Zusatzversicherung ist sinnvoll und welche ist überflüssig? Und vor allen Dingen, welcher Versicherer bietet das gewünschte Leistungspaket zu einer adäquaten Prämie an? - Eine Zusammenstellung der ambulanten Zusatzversicherungsmöglichkeiten, gestaffelt nach der Beitragshöhe, kann man unter anderem auf www.geld.de finden. Für den Laien ist diese Tabelle allerdings auch ein wenig unübersichtlich, weil man erst ganz am Ende der Zusammenstellung die Erklärung findet, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind.

Die wichtigsten Absicherungen, die in einem ambulanten Zusatztarif enthalten sein sollten, sind vor allem eine Zahnzusatzversicherung, ggf. die Kostenübernahme für Sehhilfen und falls gewünscht Heilpraktikerbehandlung, ein Krankentagegeld bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit und ggfs. auch ein Krankenhaustagegeld für stationäre Krankenhausaufenthalte. Vergleiche hierzu aber auch stationäre Zusatzversicherungen; ein Beispiel für eine solche Krankenhauszusatzversicherung ist der DFV KlinikSchutz.

Immer wichtiger wird auch der sogenannte Präventionstarif, bei dem die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxebehandlungen (z. B. beim Zahnarzt) übernommen werden. Besonders junge Familien sollten darauf bedacht sein, für ihre Kinder eine ambulante Zusatzversicherung abzuschließen. Zahnersatz wird zum Beispiel von der gesetzlichen Kasse für alle Jahrgänge ab 1971 nicht mehr übernommen. Und außerdem sichern sie den Kindern damit einen günstigen Beitragssatz für die Zusatzversicherung im Erwachsenenalter.



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