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SELBSTBETEILIGUNG / SELBSTBEHALTE IN DER PKV

Möglichkeit zur Beitragsreduzierung

Entscheidet sich ein Kunde der privaten Krankenversicherung, einen Tarif mit Selbstbehalt abzuschließen, so legt er fest, dass er einen gewissen Betrag der Arztrechnungen selbst bezahlt.
Derartige Selbstbehalttarife eignen sich daher nur für Menschen, die selten zum Arzt gehen, denn die Selbstbehalte reichen von 50 Euro bis zu gut Tausend Euro. Somit ergibt sich auch ein finanzielles Risiko für den Versicherten.
Grundsätzlich gilt, dass Tarife mit Selbstbehalt natürlich deutlich günstiger sind als Normaltarife. Hierbei unterscheidet man jedoch verschiedene Selbstbehalte.

Der wohl häufigsten gewählte Tarif ist der Selbstbehalt in einigen Teilbereichen. So wird der Selbstbehalt z.B. teilweise nur, wenn vom Versicherten gewünscht, auf den ambulanten Bereich angewendet, bei Behandlungen im Krankenhaus oder bei Zahnersatz greift er hingegen nicht.

Dem gegenüber steht der komplette Selbstbehalt, der bei allen Bereichen der Krankenversicherung greift.
Eine weitere Variante der Selbstbeteiligung ist der prozentuale Selbstbehalt, auch Quoten-Selbstbeteiligung genannt. Hier vereinbart der Versicherte mit seiner Versicherungsgesellschaft, einen gewissen Prozentsatz, etwa 30%, jeder Arztrechnung selbst zu zahlen. Zu beachten ist in diesem Fall, dass die Zuzahlungen ab einer bestimmten Höhe gedeckelt sind, sonst würden Patienten, zum Beispiel bei Operationen im Krankenhaus, mit mehreren Tausend Euro belastet.

Egal, welcher Selbstbehalt-Tarif gewählt wurde, er richtet sich immer an jede versicherte Person und beginnt mit Beginn des Jahres immer wieder neu.

Spezielle Regelungen sehen die Versicherungen allerdings für Kinder vor: hier wird der Selbstbehalt oft nur zur Hälfte berechnet.
Fazit: Ein Selbstbehalt-Tarif kann die Kosten der privaten Krankenversicherung senken. Allerdings sollte Versicherte prüfen, ob bei Eintreten eines Krankheitsfalles die Kosten begrenzt sind.
Eine Alternative zum Selbstbehalt-Tarif sind ohnehin die Tarife mit Beitragsrückerstattung. Die Versicherungen erstatten hier einen Teil der Beiträge am Jahresende zurück, wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden. Da die Arztrechnungen ohnehin vom Versicherten vorfinanziert werden kann er so selbst entscheiden, ob die Versicherung in Anspruch genommen werden soll und ob sich dieses Vorgehen rechnet.

Chefarzt vs. Stationsarzt-Behandlung |
 
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