Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) handelt es sich um eine Absicherung gegen mögliche Kosten, die im Rahmen einer Erkrankung entstehen, bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen. Private Kranken Versicherer werden in Deutschland in der Rechtsform von Aktiengesellschaften oder Vereinen auf Gegenseitigkeit geführt.
Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden die Beiträge zur PKV nicht mit dem Einkommen der Versicherten in Relation gesetzt und davon prozentual abgezogen sondern sie richten sich nach Aspekten der Versicherungsnehmer und nach deren gewünschten Leistungen. Die entscheidenden Kriterien zum Beginn der Versicherung wären:
- der Gesundheitszustand inkl. Vorerkrankungen - das Eintrittsalter der zu versichernden Person - der Beruf der Versicherungsnehmer - die gewählten tariflichen Leistungen
Früher mussten Frauen höhere Beiträge zahlen, da ausschließlich ihnen die Aufwendungen für die Schwangerschaftsvorsorge und für Geburten zugerechnet wurden. Doch seit dem 01.01.2008 wurden die Beiträge von Frauen und Männern im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angeglichen und in diesem Zusammenhang gleich mal für beide angehoben.
Die Rolle des Gesundheitszustandes innerhalb der PKV
Innerhalb der privaten Absicherung gilt: je schlechter die gesundheitliche Verfassung sowie je mehr und je schwerwiegendere Vorerkrankungen, desto teuerer wird die Versicherung. Das Gleiche gilt für das Alter: je älter die Versicherungsnehmer beim Versicherungseintritt sind, desto höher fällt die Prämie aus. Daher ist es ratsam, mit einer PKV möglichst früh zu beginnen.
Früher konnten Versicherer Kunden mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen ablehnen. Inzwischen besteht diesbezüglich Kontrahierungszwang. D. h., es sind keine in der Form begründeten Ablehnungen mehr gestattet. Allerdings wird dann die Versicherung entsprechend kostspieliger. Zumeist müssen die betreffenden Personen mit hohen Risikozuschlägen zu den monatlichen Beitragszahlungen rechnen. Keine Zuschläge können für Personen mit einem für die private Versicherungswirtschaft unzureichenden Gesundheitszustand erhoben wreden, wenn sie nur den modifizierten Standardtarif wählen und zur Zeit der Antragsstellung nicht krankenversichert sind. Der Kontrahierungszwang greift bei der Nachversicherung von neugeborenen oder adoptierten Kindern. Falls ein Elternteil eine private Krankenvollversicherung besitzt, ist das Kind unabhängig des gesundheitlichen Zustandes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bzw. nach der Adoption zu versichern und die Versicherer können den Vertrag auch nicht ablehnen. Allerdings kann hier ein Risikozuschlag von bis zu 100 % verlangt werden.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Im Gegensatz zu der GKV kommen in der PKV den Versicherten nicht die gleichen Leistungen zu. Ausgenommen den Standardtarif, der einer gesetzlichen Absicherung gleicht, wird in der PKV für jede Person ein eigener Versicherungsvertrag erstellt. Somit ist auch keine Familienversicherung möglich. Das positive daran ist, dass die Versicherungsnehmer einen Großteil der Leistungen nach eigenem Bedarf und nach den Kosten, die sie bereit sind, zu zahlen, frei wählen können. So lässt sich der Vertrag individuell konzipieren. Man kann also entscheiden, ob man während eines Krankenhausaufenthalts ein Ein- oder Zweibettzimmer beziehen und von dem Chefarzt behandelt werden möchte oder ob eine umfassende Zahnbehandlung, die Nutzung von Naturheilverfahren oder eine möglichst umfangreiche Behandlung der Augen doch wichtiger sind. Sind die Versicherten bereit, eine Selbstbeteiligung bei medizinischen Behandlungen zu zahlen, werden die Beiträge niedriger berechnet. Hier gilt es aber vorab genauestens zu überlegen, ob und in welcher Höhe sich die Selbstbeteiligung lohnt.
Generell müssen Privatversicherte keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen und die medizinischen Behandlungen sind bei entsprechendem Leistungsumfang nicht darauf beschränkt, was als wirtschaftlich sinnvoll gilt.
Wann können Ärzte sich privat versichern?
Ärzte, die selbstständig tätig sind, z. B. eine eigene Praxis führen, können sich jederzeit privat krankenversichern. In der PKV sind Selbstständige und Freiberufler uneingeschränkt zugelassen. Anders verhält es sich bei Ärzten, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, die z. B. in Praxen, in Kliniken oder Krankenhäusern lohnabhängig beschäftigt sind. Um in dem Fall eine private Krankenvollversicherung abschließen zu können, müssen sie mit ihrem Verdienst innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, stets über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Dabei werden immer die letzten drei Jahre herangezogen. Diese Bemessungsgrenze wird jährlich durch die Gesetzgebung neu festgelegt. 2008 lag sie für die Kranken- und Pflegeversicherung bei einem Jahresentgelt von 43.200 Euro, aktuell beträgt sie 44.100 Euro und für das Jahr 2010 sind 45.000 Euro geplant. Ärzte, die innerhalb eines Angestelltenverhältnisses weniger verdienen, müssen sich gesetzlich absichern. Diese Pflichtversicherung kann aber jederzeit durch private Krankenzusatzversicherungen ergänzt werden [20091203].
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