Angesichts stetig steigender Beiträge zur Krankenversicherung denken immer mehr Menschen darüber nach, sich privat zu versichern. Für Beamte, Freiberufler oder Selbstständige steht diese Möglichkeit jederzeit offen. Andere Arbeitnehmer müssen einen Bruttoverdienst von momentan 47.700 Euro im Jahr nachweisen, was für die Dauer der letzten drei Jahre zu belegen ist.
Vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung steht die Antragstellung, die in der Regel mit einer Gesundheitsprüfung verbunden ist. Einige private Kassen begnügen sich damit, von ihren Antragstellern einen Fragebogen ausfüllen zu lassen, in dem Auskunft zu bisherigen Erkrankungen oder Krankheitsfällen in der Familie gegeben werden muss. Andere Kassen schicken ihre Antragsteller zu einem Vertragsarzt, der sie einer gründlichen Überprüfung unterzieht und anschließend eine Empfehlung zur Aufnahme in die Versicherung gibt.
Beim Abschluss der Versicherung kann der Versicherte zwischen mehreren Tarifen wählen. Der Basistarif entspricht in seinen Leistungen ungefähr dem, was der Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse bekommen würde. Sollen darüber hinausgehend Leistungen von Seiten der Kasse erbracht werden, so sind diese gesondert zu versichern, was natürlich mit zusätzlichen Beiträgen verbunden ist.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nicht nach dem monatlichen Einkommen des Versicherten, sondern nach den gewählten Tarifen beziehungsweise zusätzlich den Sonderleistungen. Es ist aber nicht möglich, ähnlich wie in der gesetzlichen Kasse die Familienmitglieder kostenlos mitzuversichern. Jeder muss sich selbst aufnehmen lassen und auch die entsprechenden Beiträge entrichten.
Besonders sind bei der privaten Krankenversicherung die Leistungen hervorzuheben, die es in der gesetzlichen Kasse nicht gibt. Da wäre zum Beispiel die Behandlung im Krankenhaus, bei der Anspruch auf die Unterbringung in einem Einzelzimmer besteht oder der Kranke die Chefarztbehandlung verlangen kann. Eine andere Leistung ist die Zuzahlung zu Sehhilfen, die zu einem höheren Prozentsatz oder sogar gänzlich übernommen werden. Wer einmal privat krankenversichert war, kann nicht ohne Weiteres wieder in die gesetzliche Kasse zurück. Eine Ausnahme ist die Arbeitslosigkeit, bei der der Betreffende automatisch gesetzlich versichert wird. Innerhalb von drei Jahren kann er danach wieder in seine private Kasse zurückkehren.
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