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POSTBEAMTENKRANKENKASSE

Die Postbeamtenkrankenkasse

Die Postbeamtenkrankenkasse - kurz PBeaKK - ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Zudem zählt sie zu den betrieblichen Sozialeinrichtungen der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutschen Bundespost. Die Postbeamtenkrankenkasse ist nicht im herkömmlichen Sinne eine gesetzliche Krankenkasse, da die Mitgliedschaft an eine Tätigkeit im Rahmen der Bundesanstalt gebunden ist. Die Krankenkasse steht betriebsfremden Personen nicht offen.
Derzeit betreut die Postbeamtenkrankenkasse etwa 390.000 Mitglieder, sowie 240.000 mitversicherte Angehörige. Für diese übernimmt sie Leistungen im Rahmen von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, sowie zur Früherkennung von Krankheiten.

An der Spitze der PBeaKK steht der Vorstand. Dieser setzt sich aus dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zusammen, deren Amtszeit über fünf Jahr andauert. Der Vorstand wird durch Zustimmung des Verwaltungsrates eingesetzt und abberufen. Das Gremium des Verwaltungsrates setzt sich aus 8 Mitgliedern der Krankenkasse und 8 Verwaltungsvertretern zusammen. Allerdings müssen alle Beschlüsse dieses Rates durch die Aufsichtsbehörde legitimiert werden.

Die Vorläufer der Postbeamtenkrankenkasse war die bereits im Oktober 1885 gegründete Post-Krankenkasse, deren Mitglieder ausschließlich Arbeiter werden konnten. Außerdem gründeten die Oberpostdirektionen im März 1913 nach einem Erlass des Reichspostamtes die Postbeamtenkrankenkasse, die nur Beamte der unteren Beamtenschaft und deren Angehörige aufnahm. Nach zahlreichen Umbenennungen wurde 1938 für alle Beamten und nichtversicherungspflichtige Angestellte der Reichspost die Reichspostkrankenfürsorge eingeführt. Nach dem 2. Weltkrieg gab es dann erstmal keine einheitliche Leitung mehr und die Krankenkasse wurde von den Bezirksstellen verwaltet.
Erst im November 1951 wurde wieder eine zentrale Verwaltung eingeführt und die heute bekannte Postbeamtenkrankenkasse aus der Taufe gehoben.

Eine weitere Besonderheit dieser Krankenkasse ist die Einteilung der Mitglieder in verschiedene Gruppen mit unterschiedlichem Leistungsspektrum. So werden Beamte und ihre Angehörigen nach ihrer Zugehörigkeit zum einfachen, mittleren oder gehobenen Dienst eingeteilt. Zusätzlich gibt es Kategorien für Angestellte und Beamte im Ruhestand. Außerdem werden Kinder und geschiedene Ehegatten davon verschieden eingestuft.

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