Das gesetzliche Versicherungssystem in Deutschland ist auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip aufgebaut: Vielverdiener kommen besonders für Wenigverdiener auf, Kinderlose für Familien. Dabei bekommen alle Versicherten bei ihren Krankenkassen die gleichen Standardleistungen. Wer allerdings mehr in das Wohl seiner Gesundheit investieren möchte, hat die Möglichkeit in die private Krankenversicherung bzw. private Krankenkasse zu wechseln. Doch welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen und welche Vorteile bzw. Nachteile bringt ein solcher Wechsel?
Die privaten Krankenkassen berechnen die Beiträge für die Versicherten nach dem Äquivalenzprinzip. Dies bedeutet, dass sie einkommensunabhängige Versicherungsprämien erheben, deren Höhe sich nur nach den persönlichen Kriterien, wie Geschlecht, Eintrittsalter, Beruf und Gesundheitszustand, und gewünschten Leistungen jedes Einzelnen richtet. Damit Sie sich allerdings in der PKV versichern lassen können, müssen Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein. Dies trifft zu auf Arbeitnehmer, die über einen jährlichen Verdienst über der Jahresarbeitsentgeldgrenze verfügen, welche aktuell bei 48.600 Euro liegt. Ebenfalls gehören Beamte, Freiberufler und Selbstständige, unabhängig von ihrem Einkommen, zu der Gruppe der Versicherungspflichtbefreiten.
Die Leistungen, die Sie als Privatversicherter beziehen können, sind im Vergleich zu denen der GKV deutlich höher. So haben versicherte Personen der privaten Krankenkassen bei einem Krankenhausaufenthalt die Möglichkeit der freien Arztwahl, Chefarzt miteinbezogen, oder der Zimmerwahl. Die in der GKV üblichen Zuzahlungen für Arzneimittel werden von den Privatversicherern ebenfalls übernommen, sofern diese für die Behandlung notwendig sind. Des Weiteren können Sie, je nach von Ihnen gewähltem Tarif, Leistungen wie Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen sowie zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie über ihre private Krankenkasse beanspruchen.
Dadurch, dass die Ärzte für die Behandlung eines Privatpatienten bis zum dreifachen der eigentlichen Behandlungskosten von den Kassen verlangen können, werden die Versicherten, die über eine private Krankenkasse versorgt sind, sehr oft bevorzugt behandelt.
Wenn Sie in die PKV wechseln möchten, sollten Sie allerdings dies gut durchdenken, denn die Rückaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung geschieht nur unter bestimmten Restriktionen, wie das Sinken des Einkommens unter die Versicherungspflichtgrenze.
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