In Deutschland gibt es seit dem 19. Jahrhundert die Pflicht zur Krankenversicherung. Diese soll den Einzelnen vor den Kosten im Krankheitsfall schützen. Die Krankenversicherung ist verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit des Versicherten entstehen. Hierfür zahlt der Versicherte einen monatlichen Mitgliedsbeitrag, der sich anhand verschiedener Faktoren berechnet.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Höhe dieses monatlichen Beitrages stets abhängig vom Bruttoverdienst des Einzelnen. Bei der privaten Krankenversicherung zahlt der Versicherte jedoch entsprechend der Risikoklasse, in die er bei Versicherungsbeginn eingestuft wird. Diese bemisst sich nach dem Alter, dem Geschlecht und dem bisherigen Krankheitsverlauf des Einzelnen. Je älter der Versicherte ist, umso höher sind in der Regel die Beiträge zur privaten Krankenversicherung.
Im Grunde kann man die private Krankenversicherung in drei verschiedene Bausteine unterteilen. Die Vollversicherung übernimmt - wie es der Name vermuten lässt - sämtliche Kosten, die im Leistungsfall entstehen. Eine Eigenbeteiligung des Versicherten ist hierbei je nach Tarif vorgesehen oder auch gar nicht nötig. Die Teilversicherung erstattet einen gewissen Betrag, der bei der ärztlichen Behandlung des Einzelnen entsteht, während eine private Zusatzversicherung optionale Möglichkeiten medizinischer Behandlung anbietet. Hierzu gehören beispielsweise die Übernahme der Kosten bei Zahnersatz, das Anrecht auf ein Einzelzimmer bei stationärer Behandlung oder für Vielreisende eine gute Auslandsreisekrankenversicherung.
In der privaten Krankenversicherung können sich alle Bürger versichern lassen, deren Einkommen über der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Darüber hinaus zudem auch Freiberufler, Selbständige, also all jene, die kein festes Arbeitsverhältnis haben. Mitunter problematisch kann jedoch die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung sein. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind nur verpflichtet vormals privat krankenversicherte Bürger wieder aufzunehmen, wenn diese verschiedene Bedingungen erfüllen. Zum einen müssen sie ihre selbständige Tätigkeit aufgebeben haben, also ein nichtselbständiges Arbeitsverhältnis aufgenommen haben und unter 55 Jahre alt sein.
Innerhalb der privaten Krankenversicherungen gibt es einen steten Preiswettkampf, so dass ein Kostenvergleich der privaten Krankenkassen für den interessierten Kunde lohend und bares Geld wert sein kann. Im Übrigen hatten im Jahr 2002 fast acht Millionen Bundesbürger eine private Krankenversicherung, sprich ca. 10% aller potentiellen Patienten.
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