In der PKV richtet sich der Versicherungsbeitrag nach den gewünschten Leistungen, dem Eintrittsalter und Geschlecht des Versicherungsnehmers und den Versicherungsbedingungen des Anbieters. Beim Vertragsabschluß muss ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden. Gesundheitliche Risiken kann der Versicherer von den Leistungen ausschließen, oder einen höheren Beitrag fordern. Der Gesundheitsbogen wird in vielen Fällen mit dem Hausarzt ausgefüllt. Die Einstufung und Bewertung gesundheitlicher Risiken kann bei jedem Anbieter anders sein. Vor dem Wechsel in eine PKV sollte ein sehr genauer Vergleich möglichst vieler Anbieter erfolgen. Über das Internet ist das sehr leicht und schnell möglich.
Normalerweise wird die PKV einmal ausgewählt und nicht wieder gewechselt. Jeder Wechsel, auch nach kurzer Zeit, bedeutet höheres Eintrittsalter, erneute Gesundheitsprüfung (evtl. neue gesundheitliche Risiken, oder andere Bewertung). In der Regel wird der Beitrag dann immer höher, als er vorher war. Beim Tarifwechsel in eine bessere Absicherung oder geringere Zuzahlung sollte der Versicherungsnehmer vorher nachfragen, ob eine Gesundheitsprüfung notwendig wird und wie sich die Tarif Veränderungen auf den Beitrag auswirkt. Bei langjährigen Versicherungsnehmern mit wenigen Krankheiten kann der Versicherer den Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung genehmigen. Ein weiterer Faktor ist das Eintrittsalter, bleibt es, oder wird der zusätzliche Tarif nach dem neuen höheren Alter berechnet? Wird ein Tarif gewählt, in dem eine geringere Absicherung erfolgen oder die Selbstbeteiligung erhöht werden soll, dann ist in der Regel keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Trotzdem ist es wichtig, um vor Überraschungen sicher zu sein, eine schriftliche Bestätigung zu fordern und den Tarifwechsel erst danach vorzunehmen.
Wenn Privatpatienten finanzielle Probleme haben, können sie nicht mehr wie bisher wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln (GKV), sondern die bisherige PKV muss einen Basistarif anbieten, der ähnlich wie die GKV ist. Dieser Wechsel erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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