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FAMILIEN IN DER PKV

Keine Familienversicherung bei den Privatkassen

Bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist im Gegensatz zu einer zu einer gesetzlichen Krankenversicherung eine kostenfreie Familienversicherung von Angehörigen nicht möglich. Aus diesem Grund benötigen diese Angehörigen, in der Regel handelt es sich dabei um die Kinder beziehungsweise den nicht erwerbstätigen Ehegatten, eine kostenpflichtige Versicherung.

Private Krankenversicherungen bieten keine Kompletpakte für Familien an. Der Beitrag pro versicherteren Familienmitglied wird individuell auf Grundlage seines persönlichen Risikos also Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand ermittelt. Daraus ergeben sich in der Regel für die Ehepartner bei den ähnlichen Voraussetzungen und Leistungen annähernd gleiche Konditionen. Kinder hingegen können in den meisten Fällen wesentlich günstiger versichert werden, teilweise ist dies bereits ab einem Monatsbeitrag von 60 bis 80 Euro möglich.

Falls eine nicht gesetzlich versicherungspflichtige Person langfristig geplant hat in die private Krankenversicherung zu wechseln, sollte dieses es frühzeitig tun und nicht abwarten bis das Kind über ein eigenes Einkommen und eine eigene Krankversicherung verfügt, da ein späterer Eintritt in die private Krankenversicherung zu einem deutlichen höheren Beitrag führt. Durchschnittlich steigt bei späterem Eintritt der monatliche Versicherungsbeitrag pro Lebensjahr um durchschnittlich 10 bis 12 Euro. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Selbständige und Freiberufler mit einem geringen Einkommen sowie mit mitzuversichernden Familienangehörigen in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung bessere Konditionen erhalten. Für Familien von Beamten, Freiberuflern und Selbständigen mit einem hohem Einkommen sowie Arbeitnehmern mit einem Jahresentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze kann die private Krankenversicherung teilweise die günstigere Alternative sein.

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