Privatpatienten können bei einem Krankenhausbesuch auf ein Einzelzimmer bestehen, während gesetzlich versicherte Personen entsprechend der Kapazität des Krankenhauses untergebracht werden.
Das Einzelzimmer hat für den Patienten eine Menge Annehmlichkeiten, die von den Kranken meist sehr begrüßt werden. Es ist keine Rücksichtnahme auf Mitbewohner erforderlich, somit wird Besuch nicht als störend empfunden und das Licht kann brennen solange es dem Patienten beliebt.
In einem Mehrbettzimmer ist der Patient mit einer Person zusammen, die er vorher noch nicht kannte. In einigen Fällen haben die Patienten wirkliches Glück und sie kommen mit einer Person aufs Zimmer, mit der sie sich gut verstehen. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass sich zwei Zimmernachbarn sehr unsymphatisch sind und der zwangsweise Kontakt als störend empfunden wird. Selten kommt es sogar zu Streits, die der Genesung nicht förderlich sind.
Bei einem Krankenhausaufenthalt verbringt der Patient den Großteil des Tages auf seinem Zimmer. Hier findet die tägliche Ärztevisite statt, hier wird gegessen, geschlafen und gelesen. Gerade Patienten die das Bett nicht verlassen dürfen und auch im nur eine Bettpfanne benutzen können, empfinden es als sehr unangenehm, wenn eine andere Person im Zimmer anwesend ist. Besucher werden in so einer Situation gebeten das Zimmer zu verlassen, ein Bettnachbar kann jedoch nicht vor die Tür geschickt werden. Das Einzelzimmer welches der Privatpatient für sich beanspruchen kann, ermöglicht dem Patienten eine freiere Gestaltung des Krankenhausalltages. Der Patient kann telefonieren wann er möchte und ärztliche Untersuchungen auf dem Zimmer finden ohne Zuschauer statt - ein für viel Mitglieder als äußert angenehm empfundener Vorteil, den die private Krankenversicherung bietet.
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