Bei höchsten Ansprüchen an eine private Krankenversicherung oder an eine Vollversicherung bietet der Central FIRSTline Tarif central.comfort laut Anbieter optimal Schutz. Arbeitnehmer oder auch Selbständige können diesen Tarif in Anspruch nehmen und in den Genuss eines umfangreichen Leistungsangebotes kommen. Wer sich an das Primärarztprinzip hält, kann mit voller Kostenübernahme rechnen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgehensweise werden von der Central 80% der Aufwendungen erstattet. Wer sich für eine Zahnarztbehandlung und Inlays entscheidet, kann mit einer Kostenübernahme von 100 % rechnen. Für Zahnersatz oder Kieferorthopädie werden stets 80 % der entstandenen Kosten übernommen. Zu beachten sind allerdings die von der Central festgelegten Höchstsätze. Bei dem Central FIRSTline Tarif central.comfort liegt der Höchstsatz in den ersten beiden Jahren bei 2.500 Euro, in den ersten 4 Jahren bei 5.000 Euro und im Laufe der ersten sechs Jahre bei 7.500 Euro. Nach Ablauf des siebt en Jahres gibt es keinen Höchstsatz für die Erstattung anfallender Kosten. Entsprechend der finanziellen Situation des Versicherungsnehmers kann der Selbstbehalt entsprechend den sechs Tarifstufen angepasst werden. Der Selbstbehalt kann zwischen 0 Euro und 2.500 Euro pro Jahr liegen. Bei stationärer Behandlung übernimmt die Central PKV 100 % der Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen, die Behandlungskosten durch einen Chefarzt bei freier Wahl des Krankenhauses. Ein- oder Zweibettzimmer können wahlweise in Anspruch genommen werden. Bei ambulanter Behandlung werden die Kosten für die ärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel und Hilfsmittel zu 100 % übernommen, wenn sich der Patient an das Primärarztprinzip hält. Ist dies nicht der Fall, werden durch die Central nur noch 80 % der Kosten getragen.
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