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WER DARF SICH PRIVAT KRANKENVERSICHERN?

Berechtigte für den Wechsel zur PKV

Die private Krankenversicherung ist nicht für jederman zugänglich. Nur ganz bestimmte Personengruppen können eine private Krankenversicherung abschließen.
Zu diesem Personenkreis gehören sämtliche Bedienstete des Staates, die vom Land einen Zuschuss zur Versicherung gewährt bekommen. Dazu gehören Beamte im allgemeinen, aber auch Richter und Lehrer.

Den größten Teil der PKV Mitglieder machen jedoch freiberuflich tätige Personen aus. Jede Person die einen nichtversicherungspflichtigen Job ausübt, kann sich bei einer privaten Krankenkasse anmelden. Erst wenn nach Selbstständigkeit wieder ein versicherungspflichtiger Job angenommen wird, kann die Person wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet werden.

Ein weiterer Personenkreis mit Berechtigung der PKV beizutreten, ist der Kreis aller Personen deren Einkommen über der gesetzlichen Versicherungspflichsgrenze liegt. In Zahlen bedeutet es, dass die Person seit mindestens drei Jahren ein Einkommen von mehr als 47.770 Euro im Jahr haben muss. Unter dieser Summe besteht die gesetzliche Versicherungspflicht. Auch beim Eintritt in die PKV übernimmt der Arbeitgeber etwa die Hälfte der Beiträge.

Ehepartner und Kinder von Versicherungsberechtigten können ebenfalls versichert werden. Jedoch ist es in der PKV so, dass für jedes Kind und den Ehepartner eine eigene Police abgeschlossen werden muss. Kostenlose Mitversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nicht.

Grundsätzlich haben private Krankenkassen das Recht, ihre Mitglieder auszuwählen. Oftmals ist auch ein negativer Scoringwert bei der Schufa ein Grund, den Versicherten abzulehnen. Es gibt jedoch auch private Krankenversicherungen, die keine Schufaprüfung durchführen.

Was genau ist eine private Zusatzversicherung |
 
Welche Anbieter gibt es für die PKV?



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