Die Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung ist eine Grenzgröße für das Einkommen von Angestellten/Arbeitnehmern, bis zu der Krankenkassenbeiträge erhoben werden. Wer über dieser Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt nicht mehr Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung ein als jemand, der ein Gehalt enthält, das genau der Beitragsbemessungrenze entspricht. Diese Bemessungsgrenze regelt also die maximal zu zahlenden Versicherungsbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen.
Ab Erreichen der Bemessungsgrenze bleiben die Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung konstant. Dies gilt auch, wenn das tatsächliche Jahreseinkommen die Bemessungsgrenze überschreitet, sprich: die Beiträge werden gedeckelt.
Die Bemessungsgrenze wird jährlich den aktuellen Lohn-/Gehaltsentwicklungen aller Versicherungsnehmer angepasst.
Die Beitragsbemessungrenze der GKV ist nicht zu verwechseln mit der Pflichtversicherungsgrenze. Letztere regelt, bis zu welchem Einkommen Angestellte / Arbeitnehmer pflichtversichert sind in der gesetzlichen Krankenversicherung. Erst wenn ein Angesteller über der Pflichtversicherungsgrenze verdient, darf er in eine private Krankenkasse wechseln.
|