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BEITRAGSRÜCKERSTATTUNGEN IN PKVS

Rückerstattung von Beiträgen in vielen PKV-Tarifen

Selbständige, Freiberufler, Beamte sowie Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenzen können frei zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der privaten Krankenversicherung wählen. Bei einer privaten Krankenversicherung, häufig auch als PKV bezeichnet, können Verträge im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung individuell geschlossen werden. Der Versicherungsnehmer hat die Wahl, welche Leistungen er in welcher Höhe in die Versicherung einschließt. Der zu zahlende Versicherungsbeitrag ist neben den vereinbarten Leistungen zusätzlich von individuelle Faktoren des Versicherungsnehmers abhängig. Hierunter fallen beispielsweise der Beruf, das Geschlecht, das Alter sowie der Gesundheitszustand inklusive evtl. vorhandener Vorerkrankungen. Zusätzlich können Selbstbeteiligungen im Krankheitsfall Versicherungsbeiträge senken.

Einige private Versicherungsgesellschaften bieten ebenso Beitragsrückerstattung an. Diese werden von PKVs im Normalfall erstattet, falls der Versicherungsnehmer innerhalb der Versicherungsperiode, diese entspricht in der Regel ein Jahr, keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Beitragsrückerstattung sind je nach Gesellschaft in Höhe von ein oder zwei Monatsbeiträgen möglich.

Für gesunde Versicherungsnehmer stellen diese Tarife eine Möglichkeit dar, Kosten zu sparen. Teilweise kann es daher auch sinnvoll sein kleinere Beträge, erst recht unter der Berücksichtigung der Selbstbeteiligung, nicht über die private Krankenversicherung abzurechnen um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten. Chronisch kranke Personen hingegen oder Person die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, haben in der Regel keine Chance Beiträge von der privaten Krankenversicherung zurück erstattet zu bekommen. Deshalb ist bei der Wahl der geeigneten privaten Krankenversicherung der Gesundheitszustand der versicherteren Person zu berücksichtigen.

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