Beamte nehmen hinsichtlich ihrer Absicherung im Krankheitsfall einen Sonderstatus ein. Sie unterliegen nicht der gesetzlichen Pflicht zur Krankenversicherung, da sie mit dem Tag der Ernennung als Beamter berechtigt sind, die so genannte Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen in Anspruch zu nehmen. Dabei trägt ihr Dienstherr 50 bis 100% ihrer Krankheitskosten und der ihrer Angehörigen. Die Staffelung erfolgt in Abhängigkeit vom Familienstand und der Anzahl der Kinder. Da im Normalfall nur 50% der Kosten abgedeckt sind, brauchen Beamte eine Möglichkeit, das „Restrisiko“ finanziell abzusichern. Sich gesetzlich kranken zu versichern macht dabei in den wenigsten Fällen Sinn, da Beamte keinen Arbeitgeberanteil erhalten und daher den Gesamtbeitrag zur GKV tragen müssen. Die Möglichkeit, nur die Prozentzahl anzusichern, die von der Beihilfe nicht erfasst wird, gibt es bei den Gesetzlichen nicht. Daher ist die Private Krankenversicherung für sie eine gut Alternative, die Kosten im Krankheitsfall in den Griff zu bekommen und die Vorteile eines Privatpatienten zu genießen.
Beamte sind dabei nicht an die Höhe eines bestimmten Einkommens gebunden. Art und Tarif der Versicherung hängen nur vom Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand ab. Viele Private Krankenkassen nehmen zudem Beamte im Zeitraum bis fünf Wochen nach ihrer erstmaligen Einberufung ohne Gesundheitsprüfung und trotz Vorerkrankung als Mitglieder auf. Dabei dürfen Risikozuschläge bis zur Hälfte des Tarifbetrages erhoben werden.
Für Beamtenanwärter besteht die Möglichkeit, sich über einen günstigen Beamtenanwärter-Tarif zu versichern. Da in diesem Falle keine Altersrückstellungen gebildet werden, ist er preisgünstiger als der normale Tarif. Er gilt in der Regel bis zum 34. Lebensjahr und stellt eine Lösung für die Zeit der Ausbildung dar.
Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung unterscheiden sich nicht von denen anderer Privatpatienten. Je nach Tarifen und Angeboten können Chefarztbehandlung, Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer, Krankenhaustagegeld oder Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden, Zahnersatz und Sehhilfen vereinbart werden.
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