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ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG ZUR PKV

Anwartschaft für die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Selbstständigen, Freiberuflern und Arbeitnehmern mit hohen Einkommen zahlreiche Vorteile. In bestimmten Situationen wird die private Krankenversicherung jedoch, zumindest zeitweilig, nicht mehr benötigt. Da die Kündigung und ein späterer Neuabschluss der Versicherung aufgrund von Wartezeiten, einem höheren Eintrittsalter sowie eventuell entstehenden Vorerkrankungen meist nicht sinnvoll ist, wurde die Anwartschaftsversicherung bei der PKV entwickelt.

Die Anwartschaftsversicherung, die auch als Ruheversicherung bezeichnet wird, gewährt dem Versicherten die Möglichkeit, die bereits erhaltenen Rechte und Pflichten der Krankenversicherung ruhen zu lassen. Gleichzeitig sichert das Versicherungsunternehmen zu, die Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt zu den bis dahin geltenden Bedingungen fortzuführen, und zwar ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten. Sofern während der Anwartschaft Erkrankungen auftreten, sind diese auch nach der Fortführung des Versicherungsvertrages mit versichert. Leistungen während der Anwartschaft können Versicherte jedoch nicht erhalten.

Für die Anwartschaftsversicherung zahlt der Versicherungsnehmer daher auch einen deutlich niedrigeren Beitrag als für die eigentliche PKV, wichtig ist hierbei lediglich, dass die Verwaltungskosten der Versicherung gedeckt sind. Der Versicherungsbeitrag für die Anwartschaftsversicherung kann zwischen 5-30% der eigentlichen Versicherungsprämie betragen.

Die Anwartschaftsversicherung für die PKV kann dann abgeschlossen werden, wenn ein bereits bestehender Versicherungsvertrag, z.B. aufgrund einer zeitweilig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, ruhen soll. Aber auch junge Menschen, die während der Zeit der Ausbildung pflichtversichert sind, im Anschluss daran aber wiederum eine private Krankenversicherung wählen wollen, sollten eine Anwartschaftsversicherung abschließen.

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