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PKV ODER GKV?

Eine ganz individuelle Entscheidung

Selbstständige und Freiberufler, aber auch gut verdienende Angestellte und Beamte können zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Alle anderen Personen sind in einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl pflichtversichert, können jedoch eine private Zusatzversicherung abschließen.

Was ist nun günstiger, PKV oder GKV? - Diese Frage lässt sich grundsätzlich nicht pauschal beantworten, sondern hängt immer von jedem speziellen Fall ab. Die PKV eignet sich sehr gut für junge, gesunde und gut verdienende Singles, denn die Beitragseinstufung bei der PKV erfolgt nach Einstiegsalter und Gesundheitszustand. Ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen zahlen grundsätzliche höhere Beiträge, in manchen Fällen, zum Beispiel bei chronischen oder psychischen Erkrankungen, bleibt ihnen die Mitgliedschaft in der PKV oft ganz verwehrt.
Die GKV berechnet ihre Monatsbeiträge nicht nach Alter und Gesundheitszustand, sondern nach dem Einkommen. Hier gilt das Solidarprinzip, das heißt, gut Verdienende unterstützen schlechter Verdienende und Gesunde die Kranken.

Auch wer eine Familie hat, sollte sich gut überlegen, ob er sich in der PKV oder GKV versichert. In der GKV sind Kinder und nicht verdienende Familienmitglieder mitversichert, bei der PKV nicht. Dort muss für sie ein eigener Beitrag entrichtet werden.

Für Personen, die bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben, stellt sich die Frage PKV oder GKV nicht mehr. Ab dieser Altersgrenze ist eine Neuaufnahme in die PKV ausgeschlossen.

Selbstständige und Freiberufler haben von Beginn ihrer Tätigkeit an die Wahl zwischen PKV und GKV, Angestellte und Beamte müssen eine bestimmte Verdienstgrenze, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze, überschreiten, bevor sie vor der Frage PKV oder GKV stehen.

Der Weg zurück von der PKV in die GKV ist sehr schwer und oft unmöglich. Möglich ist die Rückkehr bei Aufgabe einer Selbstständigkeit mit anschließender Arbeitslosmeldung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit. Angestellte können nur zurück, wenn ihr Verdienst wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt.

Im Zuge der aktuellen Gesundheitsreform wurde in Deutschland auch eine Krankenversicherungspflicht eingeführt. So erhalten auch Personen, die bisher ohne Krankenversicherung waren, die Möglichkeit, Mitglied einer PKV oder GKV zu werden. Seit dem 1.4.2007 gilt bereits die Pflichtversicherung in der GKV, ab dem 1.1.2009 wird sie auch in der PKV gelten. Hierzu müssen alle privaten Krankenversicherungen einen so genannten Basistarif anbieten. Die Versicherung in diesem Tarif erfolgt ohne Gesundheitsprüfung.

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