Die letzte Gesundheitsreform, die zum 01.01.2009 in Kraft trat, enthielt eine Reihe neuer gesetzlicher Regelungen, zu denen unter anderem auch die allgemeine Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG gehört. Diese hat zum Inhalt, dass jeder in Deutschland spätestens seit dem 01.01.2009 eine Krankenversicherung, entweder gesetzlich oder privat, haben muss. Wer keine Kranken Versicherung nachweisen kann, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Personen, die sich nicht an diese Regelung halten, müssen mit empfindlichen Nachzahlungen rechnen, die eine enorme finanzielle Belastung sein können.
Besonders Personen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zugehören, wie Selbstständige und Freiberufler, haben in der Vergangenheit, wenn sie die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) nicht aufbringen konnten, ohne Krankenversicherungsschutz gelebt. Selbst bei den privaten Versicherern gibt es jetzt einen sogenannten Basistarif, der strengen gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Zu diesem Basistarif können sich Personen, die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden, versichern. Damit sind auch die privaten Versicherer in der Pflicht, Personen ohne Risikoprüfung aufzunehmen, wenn sie bereits vorher einmal privat versichert waren und/oder nicht verpflichtet sind, sich gesetzlich zu versichern.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung im Basistarif sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die monatlich zu zahlenden Beiträge dürfen dabei nicht höher sein, als der höchste Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit diesen neuen Regelungen wurden die privaten Versicherer auch verpflichtet, Personen mit sehr geringem Einkommen zum halben Beitragssatz zu versichern, wie das auch bei den gesetzlichen Krankenkassen möglich ist.
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