Alle Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bieten ihre Leistungen nach einem einheitlichen Leistungskatalog an. Es handelt sich dabei in der Regel um Basisleistungen zum Erhalt bzw. der Wiederherstellung der Gesundheit. Für eine Reihe von Leistungen sind Zuzahlungen notwendig. Was nicht im Katalog enthalten ist, wird nicht bezahlt.
Unterschiede zwischen den GKV gibt es bei der Beitragshöhe. Sie richtet sich nach dem Bruttoverdienst und kann zwischen 11 % und 16 % differieren. Etwa 50 % davon zahlt der Arbeitgeber.
Bei Beachtung der Kündigungsfristen kann der Kassenpatient seine Gesetzliche Krankenversicherung wechseln und Mitglied bei einer günstigeren GKV werden.
Seine GKV wechseln kann der Kassenpatient sofort, wenn es zu einer Beitragserhöhung kommt. Dann gilt Sonderkündigungsrecht.
Jeder Versicherungsnehmer sollte regelmäßig über einen Vergleich der GKVs die Anbieter untereinander vergleichen. Neben dem Beitragsunterschied bieten verschiedene GKVs auch Bonusprogramme und einzelne Sonderleistungen an. Wenn ein anderer Versicherer günstiger ist, dann sollte die GKV fristgemäß gekündigt und gewechselt werden.
Durch den Wechsel in eine andere GKV hat der Patient im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung keine weiteren Nachteile zu erwarten.
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