Die Gründe, die für eine Kündigung der Krankenversicherung sprechen, sind meistens sehr unterschiedlich. Viele möchten zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln, um so Geld einzusparen. Die Beitragssätze liegen teilweise sehr stark auseinander, so dass man im Zweifelsfall einiges an Geld einsparen kann.
Andere Versicherte denken über eine Kündigung der Krankenversicherung nach, da sie mit dem Service oder den Leistungen unzufrieden sind. Die genauen Gründe können hier von schlechter Erreichbarkeit, über unfreundliche Mitarbeiter, bis hin zu nicht gewährten Beihilfen reichen. Freundlicher Service, zuverlässige Ansprechpartner, sowie ein gutes Leistungsangebot sind für viele Versicherte bei der Wahl der richtigen Krankenkasse wichtig.
Möchte man die Kündigung der Krankenversicherung erstellen, so genügt ein einfaches Schreiben, welches neben den persönlichen Angaben auch die Versichertennummer enthalten sollte. Diese findet man auf der Mitgliedsbescheinigung oder auf der Versichertenkarte.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine zweimonatige Kündigungsfrist besteht. Die Kündigung der Krankenversicherung kann erfolgen, sofern man seit mindestens 18 Monate Mitglied in der Krankenkasse ist. Hat man diese Wartezeit noch nicht erfüllt, so muss man die entsprechende Frist einhalten. Alternativ kann man von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, sofern die Krankenkasse die Beiträge erhöht.
Die Kündigung der Krankenkasse ist demnach recht einfach und problemlos durchzuführen. Nach Eingang der Kündigung bei der Krankenkasse erhält man eine Kündigungsbestätigung, mit der man eine Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse abschließen kann.
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