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ZURÜCK IN DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Schwieriger Weg zurück

Eine private Krankversicherung bietet für Selbständige und Arbeitnehmer oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze häufig günstigere Konditionen und Leistungen. Jedoch können veränderten Lebensumstellungen wie beispielsweise Heirat oder Geburt eines Kindes dazu führen, dass sich ein Privatversicherter wieder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchte, damit eine beitragfreie Familienversicherung für die Angehörigen möglich ist. Ebenso können Faktoren wie steigende Beiträge im Alter sowie die Weiterzahlung der Versicherungsbeiträge ab Renteneintritt Menschen dazu bewegen, die gesetzliche Krankenversicherung als die günstigere Alternative anzusehen. Leider ist der Wechsel von der Privatversicherung zurück in die gesetzliche Versicherung nur selten möglich. Ein Wechsel ist ab einem Alter von 55 Jahren prinzipiell nicht mehr möglich. Zusätzlich können alle privatversicherten Personen unter 55 Jahren, die bereits länger als 5 Jahre aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgetreten sind, nicht mehr zurück wechseln. Auch wenn der Wechsel weniger 5 Jahre zurückliegt, muss der Versicherte zusätzlich innerhalb der letzen 5 Jahre mindestens 30 Monate gesetzlich versichert gewesen sein. Die einzige bestehenden Alternative bei nicht vorliegenden Voraussetzung trotzdem in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln ist die beitragsfreie Familienversicherung. Dafür darf jedoch der vormals Privatversicherte nur über ein Einkommen unterhalb der erlaubten Grenzen verfügen und muss somit wirtschaftlich vom dem gesetzlichen versicherten Familienangehörigen finanziell abhängig sein. Die Beantragung ist in der Regel sehr schwierig.

Aufgrund der nur eingeschränkten Möglichkeiten der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung sollte daher der freiwillige Wechsel zur Privatversicherung genau überdacht werden.

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Letzte Änderung am Mittwoch, 28. März 2012 um 18:18:59 Uhr.


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