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VERGLEICH FÜR DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG?

GKV Vergleiche

Warum ist überhaupt ein Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherungen sinnvoll, wenn doch 95% der angebotenen Leistungen gesetzlich festgelegt sind? Was rechtfertigt unter dieser Voraussetzung derzeitige Beitragsunterschiede von bis zu 4,7%? Kann der Versicherte nach einem erfolgten Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherungen jederzeit die Krankenkasse wechseln? Diese und ähnliche Fragen treten auf, wenn das Preis-Leistungsverhältnis der gesetzlichen Krankenkassen näher betrachtet wird.

Unabhängig vom gezahlten Beitrag erhält der Versicherte von seiner Krankenkasse in der Regel stets die ärztlich notwendigen und wirtschaftlichen Behandlungs- und Therapiemethoden bezahlt. Die etwa 5% im Ermessensspielraum der Kassen verbleibenden Leistungen sind nach den jeweiligen Satzungen geregelt. Meist werden hierbei alternative Heilverfahren wie die Akupunktur entlang der Akupunktur Meridiane und zum Beispiel zusätzliche Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen bezahlt.

Die gesetzlich geregelten Leistungen sind im Sozialgesetzbuch V nachzulesen. Zu beachten ist dabei, dass viele der Zusatzleistungen im Rahmen sogenannter Modellvorhaben angeboten werden, die einer zeitlichen Begrenzung unterliegen.

Was die Beitragshöhe betrifft, so ergibt der Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherungen bei den Ersatz- und Ortskrankenkassen meist höhere Beiträge als bei den Innungs- und Betriebskrankenkassen. Die Ursachen hierfür sind in der Dichte der Filialnetze und dem daraus abzuleitenden Service sowie der Verwaltungsstruktur der einzelnen Krankenkassen zu suchen.

Ein Wechsel von einer Krankenkasse zur anderen ist einfach zu vollziehen. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und beendet die Mitgliedschaft zum Ende des übernächsten Monats. Um ein ständiges Wechseln zu verhindern, ist der Versicherte für 18 Monate an seine neue Krankenkasse gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Frist eine Beitragserhöhung, kann jedoch außer der Reihe fristgemäß gekündigt werden. Den Wechsel der Krankenkasse hat ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber anzuzeigen.

Am schnellsten kann der Vergleich Gesetzliche Krankenversicherung mittels einem der zahlreich zur Verfügung stehenden "Vergleichsrechner zum Krankenkassenbeitrag" im Internet erfolgen. Allerdings wird die Erwartung, die der Versicherte an seine künftige Krankenkasse stellt, nicht allein durch die Beitragshöhe ausgedrückt. Somit bietet ein Kassenvergleich im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung evtl. Einsparmöglichkeiten zum gegenwärtigen Beitrag an; über Service, Beratung, Erreichbarkeit und angebotene Zusatzleistungen muss der Versicherte letztendlich selbst entscheiden.

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