Etwa 80% der Deutschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Nur die wenigsten genießen den Vorteilen einer privaten Versicherung, die sich in ihren Leistungen erheblich von den Leistungen der GKV unterscheidet.
Zu den Leistungen der GKV gehört bei den meisten Krankenkassen die Behandlung der Ärzte und der Zahnärzte im Rahmen herrschenden Verordnungsweise. Die Behandlungen durch einen Heilpraktiker gehören nicht zu den Leistungen der GKV und müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Des Weiteren müssen alle Versicherten, die das 18. Lebensjahr erreicht haben eine Praxisgebühr von 10 € in jedem Quartal entrichten.
Zu den Leistungen der GKV gehört auch die Vergabe von Medikamenten. Allerdings müssen Versicherte bei Medikamenten mit einem Festbetrag, alles was über diesen Festbetrag hinausgeht, selbst bezahlen. Medikamente die ohne einen solchen Festbetrag sind, kosten je nach Packungsgröße etwa vier bis fünf Euro.
Zu den Leistungen der GKV gehört auch der Versicherungsschutz in den gesamten EU-Ländern, sowie allen anderen Ländern mit denen das so genannte Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Zu den Leistungen der GKV gehören allerdings keine Rücktransporte im Falle eines Unfalls, so dass der Versicherte sich selbst um den Rücktransport kümmern muss. Auch in Bezug auf die Sehhilfen wie Brille oder gar Kontaktlinsen gibt es nur begrenzt Leistungen in der GKV. Begünstigt sind hier nur noch Jugendlicher unter 18 Jahren oder Sehbehinderte. Alle anderen müssen selbst für diese Kosten aufkommen.
Auch für die Fahrtkosten bei einem Krankentransport, wenn die Kosten nur im Notfall übernommen und auch die Heilmittel werden nur zum Teil von der Krankenkasse übernommen. Seit dem Jahr 2006 wurde auch das Krankengeld aus den Leistungen der GKV entfernt und wird nur noch bei Abschluss einer Zusatzversicherung bezahlt.
Zu den Leistungen der GKV zählen aber immer noch der Anspruch auf eine Kur. Dieser Anspruch besteht alle vier Jahre. Bei der Zahnbehandlung werden die Kosten bis zu 100% ersetzt. Der Versicherte hat nur Einschränkungen bei der Materialauswahl. Hingegen ist der Zahnersatz in Zukunft nur noch durch eine Zusatzversicherung möglich. Diese sollte auch unbedingt abgeschlossen werden, da der Patient ansonsten 35 bis zu 50% der Kosten alleine tragen muss.
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