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LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSEN

Gesetzliche Krankenversicherung für Landwirte & Co

Ein wesentlicher Bereich der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung wird durch die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) abgedeckt. Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung und haben fast 900.000 Versicherte aus der Landwirtschaft und ihrem Umfeld. Den Hauptanteil der in der LKK versicherten Menschen machen die landwirtschaftlichen Unternehmer und ihre Familienangehörigen, sowie die sogenannten Altenteiler aus. Eine recht große Anzahl der Versicherten besteht auch noch aus den in der Landwirtschaft mitarbeitenden Familienangehörigen.

Grundsätzlich leisten die Landwirtschaftlichen Krankenkassen denselben Versicherungsschuz wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen. Zum Spektrum gehören Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, Prophylaxe und Prävention, Voruntersuchungen und unter anderem die Leistungen zur Behandlung von Krankheiten. Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen decken zum einen die Kosten der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung ab. Zu den weiteren Leistungen gehören auch die Psychotherapie (nach Antrags- und Gutachterverfahren) und die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen. Ein besonders wichtiger Bereich in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse ist die Betriebs- und Haushaltshilfe.

Schreiende Kühe mit schmerzhaft vollen Eutern, vor Hunger wimmernde Kälber und überreifer Weizen auf den Feldern - das alles sind Dinge die unbedingt vermieden werden müssen. Damit solche Situationen auch im Falle eines durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähigen Landwirtes ausgeschlossen sind, gibt es im Rahmen der LKKs auch die Betriebs- und Haushaltshilfe. Dies bedeutet, dass die Krankenkasse entweder eine Ersatzkraft stellt oder die Kosten für eine durch den betroffenen Bauern selbst organisierte Aushilfe übernimmt. Nur durch diese wichtige Leistung kann die Weiterexistenz des landwirtschaftlichen Betriebes im Krankheitsfall gesichert werden. In nahezu allen Unternehmen der Landwirtschaft ist der Haushalt eng mit dem Betrieb verbunden, so dient eine Haushaltshilfe ebenso zur Aufrechterhaltung im Falle der Arbeitsunfähigkeit aus medizinischen Gründen. Die Betriebs- und Haushaltshilfe gehört zu den wichtigsten Leistunen der LKKs. Es ist jedoch von Fall zu Fall zu untersche iden, ob die Landwirtschaftliche Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft zuständig ist.

Ein Blick in die Geschichte der Landwirtschaftlichen Krankenkassen zeigt, dass die gesundheitliche Versorgung und ebenso der Gesundheitszustand der ländlichen Bauernschaft bis zur Einrichtung der LKK einen besorgniserregend schlechten Status hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt (1972) war die Versicherung der Landwirte gegen Krankheit eine freiwillige Entscheidung, die viele wegen der Kosten scheuten.



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