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KÜNSTLERKRANKENKASSE

Krankenversicherung für Künstler

Die Künstlerkrankenversicherung gehört - wie alle anderen Krankenversicherungen - zum Zweig der Sozialversicherungen, die in ihren Eckpfeilern bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts bestehen und zum Schutz des Arbeitnehmers verabschiedet worden sind.

Wie alle anderen Krankenversicherungen hat ebenso die Künstlerkrankenkasse die Pflicht, die Kosten für die notwendigen medizinischen Vorkehrungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit - und somit der Arbeitsfähigkeit - des Versicherten zu übernehmen. Finanzielle Schwierigkeiten des Kunden aufgrund von erforderlichen Arzt- oder Krankenhauskosten sollen dadurch verhindert werden.

Verpflichtend ist die Künstlerkrankenkasse für selbständige Künstler und Publizisten, die nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen und über ein monatliches Mindesteinkommen verfügen. Unter die Rubrik Künstler gehören all jene, die Musik oder Kunst ausüben oder lehren. Zu den Publizisten zählen Schriftsteller oder Journalisten. Tätowierer und Goldschmiede sind laut gerichtlichem Urteil im Übrigen nicht zum Berufszweig der Künstler zu zählen. Somit bleibt ihnen der Zugang zur Mitgliedschaft in der Künstlerkrankenkasse verwehrt.

Finanzierung durch die Künstlersozialabgabe

Im Gegensatz zu den vergleichbaren übrigen Krankenkassen werden bei der Künstlerkrankenkasse die finanziellen Leistungen nicht ausschließlich anhand der eingezahlten Beiträge der Versicherten erbracht. Dies gilt nur für die Hälfte der finanziellen Aufwendungen der Künstlerkrankenkasse. Die so genannte „Künstlersozialabgabe“ deckt einen Teil der Ausgaben für fällige Leistungen der Künstlerkrankenkasse ab. Diese wird von Kunden, die Leistungen eines Künstlers in Anspruch nehmen, bei der Begleichung der Honorarforderungen des Künstlers automatisch fällig. Einen weiteren Zuschuss erhält die Künstlerkrankenkasse vom Bund.

Im Übrigen waren im Jahr 2006 rund 150.000 Menschen in der Künstlerkrankenkasse versichert. Sie hatten ein durchschnittliches Jahreseinkommen von knapp 11.000 Euro.

Weiterführende Informationen

Krankenversicherung für Freiberufler

Krankenversicherung für Selbständige

Freiwillige Krankenversicherung