Alle Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen ihren Versicherungsbeitrag in Abhängigkeit vom Bruttoverdienst bis zu einem Höchstbeitrag der GKV zahlen. Der Versicherungsbeitrag liegt zwischen 10% und 16 % und ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit ca. 50 % an den Beiträgen.
Der Höchstbeitrag zur GKV respektive die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich vom Statistischen Bundesamt neu errechnet. Er ergibt sich aus der durchschnittlichen Steigerung der Löhne und Gehälter des Vorjahres. Im Jahr 2007 wurde an Hand der Zahlen von 2006 der Höchstbeitrag der GKV für 2008 ermittelt. Die Lohnwachsrate betrug demnach in Deutschland 1 %. Damit wurde die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2008 deutschlandweit auf ein Bruttogehalt von 43200 € berechnet. Dieser Bruttoverdienst ist damit gleichzeitig der Höchstbetrag, auf den Beiträge zur GKV gezahlt werden müssen. Wer mehr verdient, muss dafür keine weiteren Beiträge zur Krankenkasse mehr zahlen.
Neben der rein rechnerischen Ermittlung durch das Statistische Bundesamt muss der Höchstbeitrag zur GKV von der Regierung und der Länderkammer beschlossen werden. Er wird im Gesetzblatt veröffentlicht und ist damit bindend.
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