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GESETZLICHE KRANKENKASSEN FAMILIENVERSICHERUNG

Wissenswertes zur Familienversicherung in der GKV

Der Begriff Familienversicherung bezeichnet die beitragsfreie Mitversicherung des Ehegatten beziehungsweise der Kinder über die gesetzliche Krankenkasse des Familienangehörigen. Dabei werden angenommene Kinder, also beispielsweise auch Stiefkinder und Enkelkinder, den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Die freiwillige Mitversicherung kann relativ unbürokratisch durch den gesetzlich oder freiwillig versicherten Versicherungsnehmer beantragt werden. Dafür ist ein Fragebogen auszufüllen, ein paar Bescheinigungen sind bei zu legen. Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen von der mitversicherten Person nicht überschritten werden. Der Ehepartner kann die kostenlose Familienversicherung in Anspruch nehmen, falls er kein Arbeitslosengeld bezieht und über ein Einkommen unter 400 Euro im Monat, Stand 2009, verfügt. Ebenso können nebenberuflich selbständige Ehepartner familienversichert werden. Hier liegt die Einkommensgrenze zur Zeit bei 360 Euro, dabei darf die wöchentliche Arbeitszeit 18 Stunden nicht überschreiten. Als Nachweis für das Einkommen genügt in der Regel der Steuerbescheid des Vorjahres.

Bei der Familienversicherung für die Kinder sind gewisse Altersgrenzen zu beachten, diese gelten jedoch nicht für behinderte Kinder: Bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Kind grundsätzlich familienversichert werden. Weiterhin ist dies bis zum 23. Lebensjahr möglich, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Bei Erwerb eines Schul- oder Berufsabschlusses sowie bei Ableistung freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr ist eine Verlängerung der kostenlosen Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich und kann sogar über diese Zeit hinaus, um den Zeitraum des Wehr- beziehungsweise Zivildiensts, verlängert werden.

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