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FAMILIENVERSICHERTE IN DER GKV

Familienmitglieder in der gesetzlich. Krankenkasse

In Deutschland sichert die GKV / gesetzliche Krankenversicherung die medizinische Behandlung der Bevölkerung im Krankheitsfall ab. Für Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze ist sie gesetzlich vorgeschrieben, Arbeitnehmer oberhalb dieser Verdienstgrenze sowie Selbständige, Beamte und Freiberufler können sich freiwillig gesetzlich versichern. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist vom Einkommen des Versicherten abhängig, dies ist das so genannte Solidaritätsprinzip. Ebenso fällt die kostenfreie Familienversicherung unter dieses Prinzip. Beispielsweise können Kinder bis zum vollendeten 18 Lebensjahr grundsätzlich familienversichert werden. Im Alter von 18 bis 25 ist teilweise ebenso eine kostenlose Familienversicherung möglich, dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Hierunter fällt beispielsweise, dass die Kinder über kein eigenes Einkommen verfügen oder sich in einer schulischen Ausbildung befinden. Neben Kindern, das Gesetz lässt hierbei auch angenommene Kinder wie Enkelkinder und Stiefkinder zu, können auch nicht erwerbstätige Ehegatten grundsätzlich kostenfrei familienversichert werden. Teilweise sind teilerwerbstätige Ehegatten versicherbar, beispielsweise falls sie nur einer geringfügigen Beschäftigung auf einer 400 Euro Basis oder einer selbständigen Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit unter 18 Stunde sowie einem Einkommen unter 360 Euro im Monat nachgehen.

Die Beantragung der Familienversicherung erfolgt direkt bei der Krankenkasse und ist relativ unbürokratisch. Die gesetzliche Krankenkasse kann aufgrund der Möglichkeit der kostenfreien Familienversicherung auch für Beamte, Selbständig, Freiberufler sowie Arbeitnehmer mit einem Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze gegenüber der privaten Krankenversicherung die bessere Alternative sein. Dies ist bei der Wahl zu berücksichtigen. Aufgrund der ebenfalls eingeschränkten Möglichkeiten von der privaten in die gesetzliche Versicherung zu wechseln, sollten auch Alleinstehende weitsichtig sein und an eventuell zukünftige Familienmitglieder denken.

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