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ENTWICKLUNG DER HÖCHSTBEITRÄGE IN DER GKV

Beitragsentwicklung in der gesetzlichen KV

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für Arbeitnehmer in Deutschland prinzipiell eine Pflichtversicherung, ausschließlich Arbeitnehmer mit einem Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Die Beiträge gesetzlichen Krankenversicherung errechnen auf Grundlage des Jahresentgelts des Versicherten. Dabei gibt es sogenannte Beitragsbemessungsgrenzen, dies sind Höchstgrenzen die zur Berechnung des Beitrages angesetzt werden. Sowohl die Versicherungspflichtgrenze als auch die Beitragsmessungsgrenze wird jährlich angepasst.

Im Jahr 1970 betrug die Versicherungspflichtgrenze beispielweise 1.200 DM, der monatliche Höchstbetrag belief sich auf rund 100 DM. Pro Jahr erhöhte sich die Grenze im zwischen 75 und 225 DM, innerhalb von 5 Jahren stieg er durchschnittlich zwischen 800 und 1000 DM. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands gab es für die alten und neuen Bundesländer unterschiedliche Höchstgrenzen, seit 2001 sind diese bei der Krankenversicherung deutschlandweit einheitlich. Im Jahr 2001 lag die Versicherungspflichtgrenze bei 6.525 DM, dies entspricht 3.336 Euro. Die Beiträge zur Krankenversicherung betrugen beispielsweise bei einem Gutverdienern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bei einem Beitragssatz von 13,5 Prozent 880,88 DM. Innerhalb von 30 Jahren hat sich somit die Versicherungspflichtgrenze mehr als verfünffacht und der Höchstbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des steigenden Beitragssatzes beinahe verneunfacht.

Seit 2001 ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze jedes Jahr um circa 50 Euro gestiegen, für das Jahr 2010 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 4.162,50 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 3.750 Euro. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Höchstgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wahrscheinlich nicht äquivalent zum durchschnittlichen Einkommen entwickelt haben, es kann vermutet werden dass die Bundesrepublik durch eine stetige Erhöhung der Grenzen die Anzahl der gesetzlich Pflichtversicherten erhöhen wollte (20091213).

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