Die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Versicherung erfolgt auf Grundlange des vorhandenen Einkommen. Somit ergibt sich, dass besserverdienende Personen höhere Beiträge bezahlen, die Leistungen hingegen sind vom eingezahlten Beitrag unabhängig.
Die Beitragshöhe kann für Besserverdienende in einem Monat viele Hundert Euro betragen und teilweise den Beitrag einer privaten Krankenversicherung übersteigen. Es liegt jedoch in Natur des Menschen, dass er versucht für einen möglichst geringen Beitrag die bestmögliche Leistung zu erhalten. Da Personen mit einer privaten Krankenversicherung in der Regel umfangreicher abgesichert und eine bessere Behandlung erfahren, sind vor allem Personen mit einem höheren Einkommen daran interessiert in die PKV zu wechseln. Für Freiberufler, Selbständige und Beamte ist dies problemlos möglich, Arbeitnehmern hingegen stehen nur eingeschränkt Möglichkeiten offen. Grundvoraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht ist für Arbeitnehmer ein Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze. Diese liegt zur Zeit, Stand 2009, bei einem Verdienst von mindestens 4.050 Euro im Monat. Für alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb dieser Grenze ist ein Wechsel nicht möglich.
Zusammenfassend kann also festgestellt werden, dass der Wechsel in die private Krankenversicherung in Deutschland nur eingeschränkt möglich ist. Ausschließlich Selbständigen, Freiberuflern und Beamten steht die Wahl prinzipiell frei, Arbeitnehmer müssen hingegen über ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verfügen. Die Beitragshöhe der gesetzlichen Krankversicherung übersteigt teilweise die von privaten Anbietern, dies ist auf das Solidaritätsprinzip zurück zu führen, da in der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise auch Familienangehörigen unter Umständen kostenfrei mitversichert werden können. Auch dies sollte bei der Entscheidung beachtet werden.
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