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AOK

AOK - Gesetzliche Krankenkasse - GKV

Die Allgemeine Ortskrankenkasse - AOK ist Deutschlands größte Krankenversicherung. Sie hat über 25 Millionen Mitglieder, fast ein Drittel der Bevölkerung Deutschlands ist in der AOK.

Die AOK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es gibt in jedem der 16 Bundesländer eine AOK. Sie haben eigene Selbstverwaltungen, deren wichtigstes Organ der Verwaltungsrat ist. Dieser besteht je zur Hälfte aus gewählten Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber.
Jede AOK Krankenversicherung hat auf Landesebene einen eigenen Verwaltungsrat, dieser wiederum entsendet Vertreter in den Verwaltungsrat des AOK Bundesverband mit Sitz in Bonn. Der Bundesverband der AOK unterliegt der Aufsicht, der für die Gesundheitspolitik zuständigen Landesgesundheitsministerien.

In den 1.700 Geschäftsstellen arbeiten bundesweit rund 61.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die Beitragssätze und das Leistungsangebot der einzelnen Landes-AOK´s weichen von einander ab, da die einzelnen Landesverbände wirtschaftlich unabhängig voneinander arbeiten.

Das Leistungsspektrum für die gesetzliche Krankenversicherung ist fast vollständig durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Daher unterscheiden sich die Leistungsangebote der gesetzliche Krankenkassen nur gering. Ausnahmen gibt es lediglich wenige, sogenannte Mehrleistungen, die im Rahmen des Ermessenspielraums von der AOK selbst gestaltet werden können. Dazu zählen beispielsweise betriebliche Gesundheitskurse oder Hauswirtschaftliche Hilfen.

Ein Vorteil einer Mitgliedschaft bei der Krankenkasse AOK als gesetzliche Krankenversicherung ist die kostenlose Familienversicherung für Ehepartner oder Kinder ohne Einkommen sowie die Beitragsbefreiung bei Mutterschafts- und Erziehungsurlaub.

Seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 bietet die AOK ihren Mitgliedern verschiedene neue Wahltarife an, die abhängig vom Bruttoeinkommen sind. Diese beinhalten beispielsweise Selbstbehalttarife oder die Rückerstattung eines Bonus von bis zu 300 Euro pro Jahr, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden. Gesundheitsbewußtes Verhalten wie die Teilnahme an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen oder an Fitnesskursen soll belohnt werden und sich finanzielle auszahlen. Auch diese Angebote variieren von Bundesland zu Bundesland.

Bei der AOK Krankenversicherung können sich Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen bis 46.800 Euro pro Jahr pflichtversichern. Verdienende Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Beamte können eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen.