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FREIWILLIGE MITGLIEDSCHAFT IN DER GKV

Freiwillig in der GKV versichert sein

In Deutschland gibt es die gesetzliche Krankenversicherung. Diese soll im Krankheitsfall die medizinische Versorgung der Versicherten absichern. Prinzipiell handelt es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung um eine Pflichtversicherung, das heißt das alle Arbeitnehmer automatische in der GKV versichert sind. Einzige Ausnahme bilden Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen, also einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Dieses liegt zur Zeit, Stand 2009, bei 4.050 Euro im Monat, diese Arbeitnehmer können sich auch privat versichern. Alle andere Personengruppen wie beispielsweise Beamte, Selbständige und Freiberufler können frei zwischen der gesetzlich und privaten Krankenversicherung wählen. Falls eine Person sich für die GKV entscheidet, ist sie somit freiwillig gesetzlich versichert. Diese Entscheidung kann vor allem für ältere und gesundheitlich vorbelastete Personen Vorteile bringen, denn der Beitragssatz bei der GKV / gesetzlichen Krankenversicherung ist im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung ausschließlich vom verfügbaren Einkommen abhängig. Privat-Krankenversicherungen hingegen bemessen ihn auf Grundlage des Risikos; Faktoren wie Alter, Geschlecht sowie Vorerkrankungen beeinflussen ihn maßgeblich. Besonders kranke Personen können somit teilweise gar nicht oder nur zu stark erhöhten Konditionen versichert werden. Ein weiterer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der privaten Krankenversicherung ist die Möglichkeit der kostenlosen Familiensicherung. Für Versicherungsnehmer mit Kindern oder einem nicht erwerbstätigen Ehegatten kann so die gesetzliche Krankenversicherung finanzielle Vorteile bringen. Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten des Wechsels von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Versicherung sollte die Entscheidung über die Wahl der besten Variante frühzeitig und überlegt getroffen werden.

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