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KRANKENVERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE

Wofür gibt's die Krankenversicherungspflichtgrenze

In Deutschland muss heute jeder Mensch eine Krankenversicherung (GKV/PKV) abschließen. Maßstab für die Art der Versicherung ist bei vielen die Krankenversicherungspflichtgrenze. Wen betrifft diese Krankenversicherungspflichtgrenze? Alle angestellten Arbeitnehmer sind zunächst immer gesetzlich versichert. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe besteht jedoch die Möglichkeit, eine Privatkrankenversicherung abzuschließen. Die Höhe dieses hierfür benötigten Einkommens stellt die Krankenversicherungspflichtgrenze dar. Übertrifft das Einkommen in drei folgenden Jahren die Krankenversicherungspflichtgrenze, hat der Arbeitnehmer die Wahl, sich entweder privat krankenzuversichern oder freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben. Die Beiträge teilt er sich in beiden Fällen (ca.) mit seinem Arbeitgeber. Für das Jahr 2009 liegt die Pflichtgrenze zur GKV bei 48.600 Euro Brutto-Jahreseinkommen. Fällt das Einkommen in einem der darauf folgenden Jahre wieder darunter, ist der Arbeitnehmer automatisch wieder gesetzlich versichert.

Wer ist von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen?
Freiberufler und Selbständige haben in Deutschland grundsätzlich die Wahl, entweder einer privaten Krankenversicherung beizutreten oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Die Versicherungsbeiträge müssen sie komplett selbst zahlen. Wer über kein eigenes Einkommen verfügt, ist automatisch gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge zahlen in diesem Fall die Sozialleistungsträger.

Die Krankenversicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze
Die Krankenversicherungspflichtgrenze ist nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze. Letztere legt fest, welches Brutto-Arbeitseinkommen pro Kalenderjahr maximal zur Beitragsbestimmung angesetzt wird. Für das Jahr 2009 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 44.100 Euro. Wer darüber verdient, zahlt nicht mehr GKV-Beitrag als jemand mit exakt diesem Einkommen.


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