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Gesetzlich krankenversichert oder nicht?

Um eine Grundsicherung der Versorgung im Krankheitsfall gewährleisten zu können, gibt es die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung beruht auf dem Solidaritätsprinzip, das heißt das Versicherte unabhängig vom eingezahlten Beitrag die gleichen Leistungen erhalten. Gutverdiener zahlen in die GKV höhere Beiträge ein, Wenigverdiener geringere. Grundlage für die Berechnung des Beiträge ist das monatliche beziehungsweise jährliche Bruttoeinkommen. Als Obergrenze des zugrunde gelegten Einkommens wird die Beitragsbemessungsgrenze angesehen, sie liegt im Jahr 2009 bei 44.100 Euro im Jahr, dies entspricht 3.675 Euro im Monat. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden nicht angerechnet.

Damit das Solidarprinzip eingehalten wird, hat die deutsche Regierung die Möglichkeiten zum Wechsel in eine private Krankenversicherung eingeschränkt. Arbeitnehmer sind prinzipiell gesetzlich krankenversicherungspflichtig, können sich jedoch ab einem monatlichen Bruttoverdienst von 4.050 Euro von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Freiberufler, Selbständige und Beamte haben hingegen die Wahl sich zwischen einer privaten Krankenversicherung oder einer freiwillig gesetzlichen Versicherung zu entscheiden. Diese Entscheidung sollte jedoch gut durchdacht werden. Zwar bieten private Kranversicherungen ihren Kunden in der Regel bessere Leistungen und Beitragssätze, diese sind im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung jedoch von persönlichen Faktoren abhängig. Maßgeblichen Einfluss auf den Beitrag hat unter anderem neben dem Alter und dem Geschlecht der Gesundheitszustand. Aus diesem Grund kann es sein, dass beispielsweise chronischkranke oder gesundheitlich vorbelastete Personen in der privaten Krankenversicherung nicht oder nur zu überhöhten Beiträgen versichert werden können. Außerdem sollten bei der Frage eines Wechsels die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung bedacht wären, als Beispiel wäre die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung zu nennen.

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