Die Auslandskrankenversicherung der Victoria dient dazu, die Leistungslücken, die gesetzlich und auch privat Versicherte im Krankheitsfall in Kauf nehmen müssen, zu schließen. Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen bieten keinerlei Schutz an, wenn es zu einer Erkrankung während des Urlaubs oder einer Dienstreise kommen sollte. Die dadurch entstehenden Kosten sind, sofern man sich in einem Land befindet, mit welchem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, vom Versicherten alleine zu tragen. Des Weiteren sind auch die Kosten für einen Krankenrücktransport vom Betroffenen zu übernehmen. Selbst diejenigen, die privat versichert sind, genießen nur partiellen Versicherungsschutz.
Bei weltweiten Auslandsreisen bis zu sechs Wochen bietet die Victoria Zahlungen von 100% der Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, die aufgrund akuter Krankheiten oder als Folge eines Unfalls entstehen. Die Kosten für Arznei- und Heilmittel sowie für Verbandsmaterial werden im gleichen Umfang übernommen. Zahnbehandlungen, die aufgrund akuter Schmerzen oder im Rahmen einfacher Zahnfüllungen entstehen, werden voll erstattet. Weitergehende zahnmedizinische Leistungen wie provisorischer Zahnersatz werden bis höchstens 250 EUR mit 50% bezuschusst. Nach vorausgegangener Leistungszusicherung werden auch 100% der Mehrkosten für einen aus medizinischer Sicht notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland finanziert. Im Todesfall, unter Berücksichtigung einer Leistungsgrenze von 10.000 EUR, kommt die Victoria ebenfalls zu 100 % für die Überführung auf.
Der Jahresbeitrag für eine Auslandskrankenversicherung liegt bei 8,50 EUR pro zu versichernder Person, ab einem Alter von 60 werden 17 EUR und ab 70 Jahre 34 EUR veranschlagt.
Darüber hinaus bietet die Victoria einen 24-Stunden-Notruf-Service, der sowohl beratend als auch organisatorisch, z. B. bei einem Krankenrücktransport, zur Verfügung steht.
Die Versicherung bietet im Falle einer Auslandsreise auch allgemeine Reiseinformationen sowie eine rechtliche Beratung an, die beispielsweise Kontakte zu Anwälten vor Ort vermittelt. Diese kann Betroffene auch bei einem Verlust von EC-/Kreditkarte oder Reisedokumenten unterstützen.
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