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HÖHE ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR KRANKENVERSICHERUNG |
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Der Arbeitgeberanteil zur GKV / PKV
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Unabhängig davon, ob Arbeitnehmer gesetzlich oder privat krankenversichert sind, bekommen Sie einen Zuschuss zur Krankenversicherung vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt rund (aufgrund einiger Sonderregeln nicht exakt) 50 Prozent des Beitrages für gesetzlich Versicherte. Bei privat Versicherten beträgt er auch 50 Prozent des Beitrages, aber nur maximal bis zur (Hälfte der) Höhe des Höchstbeitrages für die gesetzliche Krankenversicherung entsprechend der geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Das heißt, der Arbeitgeberzuschuss ist für privat Versicherte nach oben gedeckelt. Bei den privat Versicherten müssen außerdem mindestens die gleichen Leistungen versichert sein, wie bei den gesetzlich Versicherten sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab der siebenten Woche. Privat Krankenversicherten wird der Arbeitgeberzuschuss steuerfrei ausgezahlt.
Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), zur gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) und für die private Krankenversicherung (PKV) und private Pflegeversicherung (PPV). Arbeitgeberzuschüsse werden immer dann gezahlt, wenn Gehalt gezahlt wird. Sobald ein Arbeitnehmer erkrankt ist und seine Krankheit über die sechs Wochen Lohnfortzahlung hinaus andauert, werden seitens der Krankenversicherung Lohnersatzleistungen gezahlt und der Arbeitgeberzuschuss entfällt, bis die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist.
Die deutschen Arbeitgeber beklagen seit Jahren, dass die Beträge des Arbeitgeberzuschusses zu hoch geworden sind und die Arbeitskosten verteuern. Deshalb wird immer wieder darüber diskutiert, den Arbeitgeberzuschuss einzufrieren und den Arbeitnehmer die Differenz bei steigenden Beiträgen weiter aus eigener Tasche zahlen zu lassen.
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Letzte Änderung am Mittwoch, 1. Februar 2012 um 18:49:01 Uhr.
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