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ZWEITWAGEN-TEILKASKO VERSICHERUNG

Zusätzlicher Schutz für den Zweitwagen

Während die KFZ-Haftpflicht Versicherung für jedes Auto - ob Erstwagen oder Zweitwagen - rechtsverbindlich vorgeschrieben ist, hat der Fahrzeughalter bzgl. einer optionalen Kaskoversicherung für sein Auto freie Wahl. Wer den Zweitwagen etwas mehr als nur mit der rudimentären Haftpflicht schützen möchte, wählt eine Teilkasko. Diese bietet deutlich mehr Schutz als die reine Autohaftpflicht und zahlt zum Beispiel bei Schäden am Zweitwagen durch Brand und Explosion, Schäden durch die Kollision mit Tieren, Entwendung durch Diebstahl oder Raub(überfall), Unwetterschäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Wird bei Ihrem Zweitwagen mutwillig oder im Zusammenhang mit einem Einbruch die Scheibe eingeschlagen, wird dies von den meisten Zweitwagen Kasko Anbietern im Rahmen von Glasbruch mit abgedeckt.

Einige Anbieter wie z.B. die Versicherung Direct Line versichern ohne extra Prämienaufschlag auch Autozubehör wie z.B. eine fest eingebaute Navigation oder Tuning-Bauteile bis zu einem Wert von 5.000 EUR mit. Ein besonders Augenmerk sollten Verbraucher auch darauf legen, ob und wie weit die Zweitwagen Teilkaskoversicherung eine Regelung zur Neuwertentschädigung enthält. Gute Versicherer erstatten bei Entwendung des Zweitwagens innerhalb der ersten 12-18 Monate den Neupreis des KFZ. Das ist insofern wichtig, weil gerade in den ersten anderthalb Jahren nach dem Kauf eines neuen Zweitwagen dieser einen besonders hohen Wertverlust erfährt.

Wichtig ist es, genau darauf zu achten, was eingeschlossen ist. Grundsätzlich sind die finanziellen Folgen von Schäden am eigenen KFZ bei selbstverschuldeten Unfällen nie in einer Teilkasko enthalten. Um auch die Schadensregulierung am eigenen Auto bei selbst verschuldetem Unfall durch die Versicherung abgedeckt zu haben, benötigt man immer eine Vollkasko. Auch sind z.B. bei der Zweitwagen-Teilkasko Versicherung der Direct Line Schäden durch 'mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen' (sprich Vandalismus) nicht abgedeckt.

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