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ZWEITWAGEN UND PROZENTE IN DER AUTOVERSICHERUNG

Rabatte für das Zweitauto

Wenn ein Kind oder der Lebenspartner den Führerschein erwerben und nun ein Auto kaufen will, muss dieses natürlich auch versichert werden. Viele Versicherungen stufen Fahranfänger und vor allem Jugendliche bis 23 jedoch mit einem Prozentsatz von teils über 200 ein, also mit einer Schadensfreiheitsklasse von 0 (SF 0). Dies bedeutet oftmals Versicherungsprämien von bis zu Tausend Euro pro Jahr, die sich gerade Jugendliche nicht leisten können.

Nun gibt es aber die Möglichkeit, den Wagen als Zweitwagen zu versichern. Dann wird dieser in der Regel mit 140% (SF 1/2) eingestuft, was auch noch hohe Kosten verursacht. Hier lohnt es sich jedoch, die Preise der Versicherungen zu vergleichen.

Einige Anbieter stufen den Zweitwagen mit den gleichen Schadensfreiheitsrabatten wie den ersten ein. Ist der Fahrer also bereits 12 Jahre ohne Unfall gefahren, wird auch sein Zweitwagen mit der SF 12 versichert. Dies bedeutet einen Prozentsatz von ca. 40% und somit geringe Kosten.
Weiterhin bieten einige Anbieter eine so genannten Treuerabatt. Sind die Eltern bereits bei dieser Versicherung versichert und wird der Vertrag für das Fahrzeug der Kinder ebenfalls dort abgeschlossen, können sie mitunter mit 100% einsteigen.

 
Zweitwagen-Rabatt in der KFZ-Versicherung

Zweitwagen-Rabatt in der KFZ-Versicherung (© Daniel Ernst / Fotolia)

Schadenfreiheitsjahre übertragen

Eine weitere Möglichkeit ist die Übertragung von Schadensfreiheitsjahren. Dies ist allerdings nur zwischen Eheleuten oder Eltern und Kindern möglich. Wer allerdings eine solche Übertragung wünscht muss bedenken, dass eine Rückübetragung nicht mehr möglich ist. Sollte also derjenige, der jetzt seine Schadensfreiheitsjahre überträgt, später wieder ein Auto versichern wollen, beginnt er erneut mit 140%.

Auch kann die Übertragung nicht unbegrenzt erfolgen. Die Versicherung prüft vielmehr, wie lange der Fahrer des Zweitwagens bereits Fahrpraxis haben kann. Besitzt er also erst seit Kurzem seinen Führerschein und ist Fahrneuling, kann er nicht mehr als ein halbes Jahr unfallfrei gefahren sein und wird trotzdem mit SF1/2 eingestuft.

Nur wer bereits länger seinen Führerschein hat, etwa 5 Jahre, kann dann mit der SF 5 eingestuft werden und wirklich Kosten sparen.

Es ist jedoch anzuraten, dass Jugendliche ihr Fahrzeug, auch wenn es in den ersten Jahren sehr teuer ist, selbst versichern. Nur so können sie selbst Schadensfreiheitsjahre sammeln und sich so später günstig versichern.


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