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KANN ICH MEINE PROZENTE BEIM WECHSEL MITNEHMEN?

Rabatte, Schadenfreiheitsklasse, Verfall

Wer ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr fahren möchte, der muss vor der Zulassung eine KFZ Haftpflichtversicherung abschließen. Damit sind bei einem Unfall die Schäden des Unfallgegners abgesichert. Mit einer Vollkaskoversicherung kann der Fahrzeughalter die Schäden am eigenen Fahrzeug versichern.

Für beide Versicherungen gibt es Schadenfreiheitsklassen. Wenn eine bestimmte Zeit unfallfrei gefahren wurde, erfolgt eine Rückstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse mit weniger Beitrag im Jahr. Bei Belastung des Vertrages wird je nach Schwere und Kosten eine Hochstufung vorgenommen.

Wer ca. 30 Jahre unfallfrei gefahren ist, der bezahlt in der Regel nur noch 30% vom normalen Versicherungsbeitrag. Die Rück- oder Hochstufung erfolgt immer für den Vertrag, den es betrifft. Wird der Schaden von der Vollkasko bezahlt, dann erfolgt die Hochstufung nur dort. Es können somit für ein Fahrzeug unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen bestehen.

 
Prozente mitnehmen / Rabatt übertragen

Prozente mitnehmen / Rabatt übertragen (© Ioannnis Kounadeas / Fotolia)

Vertrag, nicht Person

Entscheidend ist immer der Vertrag, nicht die Person. Eine Person kann mehrere PKW mit unterschiedlichen Schadenfreiheitsklassen haben. Beim Wechsel des Versicherers wird oder werden die Schadenfreiheitsklassen vom neuen Autoversicherer bei der alten Versicherung abgefragt und automatisch übernommen.

Wenn das KFZ abgemeldet wird, ohne dass ein neues Fahrzeug da ist, bleibt der Schadenfreiheitsrabatt bei der letzten Versicherung zwei Jahre bestehen und kann bei einem erneuten Kauf eines PKW abgefordert werden. Nach 2 Jahren erfolgt eine schrittweise Rückstufung. In der Regel ist der Schadenfreiheitsrabatt nach 5 Jahren weg.

Auch beim Tod des Versicherungsnehmers kann dieser Rabatt in der Verwandtschaft 1. Grades übertragen werden. Dabei erfolgt eine Anpassung, wenn der übernehmende durch sein Alter noch nicht in der Lage war, die erreichet Stufe zu erreichen. Auch hier verfällt der Rabatt nach 5 Jahren.


Welche Kündigungsfristen muss ich beachten? |
 
Zweitwagen und Prozente in der Autoversicherung



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