Zu den PKW Versicherungen gehören alle Versicherungen, die unmittelbar das eigene Auto betreffen. Typische Beispiele hierfür sind die Auto Haftpflichtversicherung und die KFZ Kasko.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist - wie es der Name schon suggeriert - obligatorisch für jeden Halter eines PKWs. Diese soll den Fahrzeughalter vor Kosten schützen, die ihm oder anderen durch das Benutzen des Autos entstehen. An Auffahrunfälle oder das Anfahren von Personen sei an dieser Stelle gedacht. Somit werden sowohl Personen- als auch Sachschäden durch diese Versicherung abgedeckt. Ohne entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung darf ein PKW laut Gesetz nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Alle anderen PKW Versicherungsformen, die das Kraftfahrzeug betreffen, sind freiwilliger Natur.
Es gibt im Vergleich der PKW Versicherungen untereinander deutliche Preisunterschiede, so dass sich ein ausgiebiger Preisvergleich des Kunden vor Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung durchaus lohnen kann.
Eine PKW Kaskoversicherung auf der anderen Seite gibt es in zwei verschiedenen Modellen. Sicherlich hat jedermann schon einmal von einer so genannten Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung gehört. Eine solche spezielle PKW Versicherung kommt im Allgemeinen für Schäden am Fahrzeug des Fahrzeughalters auf. Beschädigung, Verlust und Zerstörung sind typische Merkmale, gegen die eine Kaskoversicherung schützen kann.
Der Hauptunterschied einer Kaskoversicherung gegenüber einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Tatsache, dass erstere nur Schäden ersetzt, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Schäden gegenüber Dritten werden hingegen durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Daher lässt sich erklären, dass Letztere zur Gattung der Pflichtversicherungen gehört, wohingegen der Abschluss einer Kaskoversicherung freiwillig ist.
Bei Mietwägen schließt der Kunde im Übrigen meist eine obligatorische Vollkaskoversicherung mit einer kleinen Eigenbeteiligung im Leistungsfall ab.
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