Durch die Abwrackprämie wurden im Laufe des Jahres 2009 phasenweise Zulassungsrekorde bei den einzelnen Zulassungsstellen verzeichnet. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass eine nahezu ähnlich hohe Zahl an Fahrzeugen auch verkauft und damit von ihrem bisherigen Besitzer auch abgemeldet wurden.
Mit der Abmeldung eines Fahrzeugs endet auch die Pflicht für den Fahrzeughalter, dieses Fahrzeug zu versichern. Denn das Auto als Versicherungsrisiko existiert nicht mehr. Insofern ist ein Fahrzeugverkauf für den Halter die einzige Gelegenheit, sich während eines Jahres von seiner Autoversicherung zu trennen bzw. diese zu kündigen. Als Nachweis reicht der Versicherung in aller Regel die Abmeldebescheinigung aus.
Für den Versicherungsnehmer hat eine Abmeldung während eines Versicherungsjahres auch den Vorteil, dass er mit einer Erstattung des Beitrags rechnen kann. Denn die Beitragsberechnung beruht seitens der Versicherung immer in der Annahme, dass das Fahrzeug das gesamte Versicherungsjahr versichert ist. Wird es dann verkauft, erhält der Versicherungsnehmer eine Abschlussabrechnung mit einer Beitragserstattung bzw. einer Verrechnung des bereits gezahlten und des noch zu zahlenden Beitrags. Auf ähnliche Weise verfährt im Übrigen auch das Finanzamt mit der Verrechnung der Kraftfahrzeugsteuer. Abschließend sei noch erwähnt, dass mit dem Fahrzeugverkauf in der Regel auch die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs verbunden ist. Hier hat der Fahrzeugkäufer selbstverständlich die Verpflichtung, das Auto umgehend für das restliche Versicherungsjahr zu versichern. Allerdings kann er die Versicherung dabei frei wählen und ist nicht verpflichtet, den Wagen bei seinem bisherigen Versicherer zu versichern.
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