Wer für sich die Entscheidung getroffen hat, auf den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ganz verzichten zu können, hat ein gutes Vertrauen darauf, dass er einem Dritten niemals einen Schaden zufügen wird. Im Bereich der Kfz-Versicherung hat ein Versicherter allerdings keine Wahlfreiheit wenn es darum geht, eine Autohaftpflicht-Versicherung abzuschließen oder nicht. Denn als einzige Versicherung hat der Gesetzgeber den Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtend vorgeschrieben, sodass niemand ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen darf, ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Und das aus gutem Grund. Wenn nämlich der Versicherte schuldhaft mit seinem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem nicht nur ein Blechschaden die Folge ist, sondern oftmals auch Personen verletzt werden, dann schnellen die Kosten schnell in die Höhe. Für den Unfallverursacher bedeutet das ohne eine Kfz-Haftpflicht oftmals den finanziellen Ruin, denn in der Regel wird er niemals in der Lage sein, die Kosten zum Beispiel für Schmerzensgeld oder Verdienstausfall aus seinem Ersparten bestreiten zu können. Die Autohaftpflicht-Versicherung übernimmt diese Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme von 100 Millionen Euro bzw. 50 Millionen Euro als gesetzlich festgelegte Deckungssumme. Diese Summen beziehen sich aber nur auf die Kfz-Haftpflicht; die Kasko-Schäden sind darin nicht abgedeckt. Dass die Autohaftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, hat zudem für den Geschädigten einen weiteren Vorteil: Er kann sich darauf verlassen, dass die Versicherung den Schaden reguliert und muss nicht selbst lange Klagewege in Kauf nehmen und anschließend den titulierten Betrag vollstrecken.
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