Ein Zweitwagen ist ein zweites Fahrzeug, das auf einen Versicherungsnehmer zugelassen wird. In der Regel kann dieses Fahrzeug anstatt in die Schadensfreiheitsklasse 0 in die günstigere Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft werden. Daraus ergeben sich für den Versicherungsnehmer wesentlich günstigere Beiträge sowohl für die Haftpflicht als auch für die Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung. Vor allem für Fahranfänger ist dies eine Alternative günstigere Konditionen zu erhalten. In der Regel müssen dabei beide Fahrzeuge bei einer Versicherung zugelassen werden. Bei Vertragsabschluss sollte der Versicherungsnehmer jedoch unbedingt auf das Kleingedruckte achten. Bei einigen Versicherungsanbieter werden Verträge nicht einzeln angesehen, ein Unfall kann dadurch zu einer Hochstufung von beiden Versicherungen führen. Teilweise sind ebenso Schäden die untereinander erfolgen nicht versichert, auch hierauf ist zu achten.
Einige Gesellschaften wie beispielsweise die Direct Line werben mit dem Versprechen den Zweitwagen zu den Konditionen des Erstwagens zu versichern. Bei dieser Versicherungsgesellschaft kann der Erstwagen auch bei anderen Versicherung versichert sein. Als Einstufungsgrundlage werden hierbei einige Angaben gefordert, welche die Schadensfreiheitsklasse teilweise maßgeblich beeinflussen. Falls beispielsweise der Fahrer = Versicherungsnehmer ausschließlich allein Fahrzeug benutzt, ist die Einstufung günstiger als wenn mehrere Personen das Fahrzeug nutzen. Ein Vergleich ist sicherlich sinnvoll, es sollte hier aber noch einmal explizit darauf hingewiesen werden, dass bei der Direct Line laut eigen Angaben eine Übertragung der Schadensfreiheitsklasse nicht möglich ist.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Zweitwagenregelung Chancen als auch Risiken bietet und sich der Versicherungsnehmer deshalb umfassend über diese informieren sollte.
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