Immer mehr Menschen gehen dazu über, ihren Urlaub nicht als Pauschalreise zu buchen, sondern die Reise mit dem eigenen Auto durchzuführen. Gerade Familien mit Kindern wird so die fremde Gegend sehr anschaulich nahe gebracht, vor allem wenn man die Vorteile bedenkt, die eine Fahrt mit dem eigenen Auto mit sich bringt. So kann man unterwegs anhalten und einen Zwischenstopp einlegen, und am Urlaubsort selbst können Ausflüge unternommen werden oder einfach die Unabhängigkeit genossen werden, die durch die Mitnahme des eigenen Autos nun einmal unbestritten vorhanden ist.
Allerdings ist niemand davor gefeit, dass das eigene Auto während der Urlaubsreise plötzlich in die Werkstatt muss oder dass irgendetwas mit dem Auto nicht in Ordnung ist, was die Nutzung des Fahrzeugs während des Urlaubs für einige Zeit unmöglich macht. Nicht auszudenken ist es zudem, wenn das Auto vollends fahruntüchtig würde und der Urlaub dadurch abgebrochen werden muss. Oftmals hilft auch das Klagen nicht, dass das Auto kurz vor Reiseantritt in der Werkstatt zum Check-up war. Wenn das Getriebe kaputt geht, fragt das Auto nicht nach dem letzten Werkstattbesuch und auch nicht danach, wie alt es nun ist. Helfen in dieser zuweilen ausweglosen Situation tut da die so genannte Fahrzeugassistanceversicherung, die bei Schweizer Bürgern in der Schweiz sowie in allen Staaten Europas sowie den Mittelmeerrand- und Inselstaaten gilt. Zudem ist der Versicherungsschutz nicht ausschließlich auf den Pkw beschränkt, sondern umfasst sowohl das Motorrad wie auch ein Wohnmobil bis 3,5 t.
Man kann die Fahrzeugassistanceversicherung in gewisser Weise vergleichen mit dem Schutzbrief der deutschen Automobilclubs bzw. den Schutzbriefleistungen in der Kfz-Versicherung. Auch bei der Fahrzeugassistanceversicherung leistet der Versicherer Pannenhilfe und Fahrzeugbergung. Zudem sind Rettungs- und Bergungskosten sowie Transport- und Unterkunftskosten Bestandteil dieser Versicherung.
|