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AUTOVERSICHERUNG KÜNDIGEN

KFZ Versicherung Kündigung

Bei einer Kündigung der Autoversicherung unterscheidet man zwei Kündigungsmöglichkeiten: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Von der ordentlichen Kündigung der Autoversicherung kann man nur zum Ende des Versicherungsvertrages Gebrauch machen. In der Regel laufen alle KFZ Versicherungen bis zum 31. Dezember eines Jahres, einige Versicherungen haben Sonderregelungen, so dass auch zum Ende des Halbjahres ein Vertrag endet. Die ordentliche Kündigung muss mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf bei der Versicherung eingegangen sein. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.

Für eine außerordentliche Kündigung gibt es vielerlei Gründe; wichtig ist hierbei aber auch, dass die Kündigungsfristen genau eingehalten werden, da sonst die Kündigung nichtig ist. Ein Kündigungsgrund kann eine Beitragserhöhung der Autoversicherung sein. Der Fahrzeughalter muss eine Erhöhung der Prämien, trotz gleichbleibender Leistung nicht hinnehmen, und kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Benachrichtigung des Versicherers haben die Kunden die Möglichkeit den Vertrag dann zu kündigen. Die Kündigung ist frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erhöhung geplant ist. Des weiteren hat der Fahrzeughalter ein außerordentliches Kündigungsrecht nach dem ein Schadensfall von der Versicherung reguliert worden ist.

Ein Verkauf eines Fahrzeuges ist nicht zwingend ein Anlass einer Kündigung. Der Käufer des Fahrzeuges hat zuerst einen Monat Zeit, sich zu überlegen, ob er den Versicherungsvertrag nicht übernehmen möchte. Auch ein Umzug des Fahrzeughalters kann ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein, wenn das Fahrzeug am alten Wohnort abgemeldet und am neuen Wohnort wieder angemeldet wird.

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